Wenn es Realität wird, was die CDU auf ihrem Parteitag in Stuttgart beschlossen hat, dürfte es in zahllosen Haushalten Deutschlands mächtig Spannungen geben. Denn die Delegierten stimmten am zweiten Tag ihres Treffens für ein Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche. Das bedeutet, wenn der Beschluss Gesetzeskraft entfalten würde: Es dürften keine Videos mehr auf dem Handy, Tablet oder Notebook geschaut, keine Tweets mehr verschicken werden – zumindest, wenn man jünger ist als 14 Jahre. Und für die 14- bis 16-Jährigen soll es Einschränkungen geben. Die CDU hat dabei den Koalitionspartner SPD auf ihrer Seite. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren im Bundestag ist also durchaus möglich.

Von den rund 270 Anträgen, die den 1001 Delegierten auf dem Parteitag vorlagen, war der zu Einschränkungen der sozialen Netzwerke einer mit der größten Brisanz. Der Vorstoß dazu kam aus dem Landesverband Schleswig-Holstein. Der Kommission, die über die Anträge zu entscheiden hat, war die Initiative der Nord-CDU allerdings zu heiß. Der Antrag wurde auf Bitten des Parteipräsidiums noch am ersten Tag des Parteitags neu formuliert. In seiner Ursprungsfassung, so glaubten die Mitglieder des höchsten CDU-Gremiums, hätte der Antrag zu heftigen Debatten auf dem Parteitag führen können und keine Mehrheit gefunden. Eintracht zeigen war aber das große Ziel des Delegiertentreffens.

Die CDU Schleswig-Holstein hatte „die gesetzliche Festsetzung des Mindestalters für offene soziale Netzwerke auf 16 Jahre“ gefordert, außerdem „eine verpflichtende Altersverifikation zur wirksamen Durchsetzung der Altersgrenze“ sowie „eine stärkere Prüfung besonders risikobehafteter Plattformen, beispielsweise TikTok“ und „den Ausbau eines modernen Jugendmedienschutzes durch Prävention, Bildung und technische Schutzmaßnahmen“.

Getrieben von der SPD

In dem vierseitigen Antrag, der die übliche Dimension von Parteitagsanträgen deutlich übersteigt, wurden außerdem Transparenzpflichten für Algorithmen, schnellere Löschung rechtswidriger Inhalte, eine Klarnamenpflicht und außerdem die Einführung einer Digitalabgabe für große Onlineplattformen gefordert. Das ging einigen in der Partei deutlich zu weit. „Wenn wir auf einer Klarnamenpflicht bestehen, ist es in Ländern wie dem Iran vorbei mit der Nutzung sozialer Medien“, gab ein Delegierter zu Bedenken.

Doch die CDU wollte den Antrag trotz der Vorbehalte nicht abräumen. Sie fühlt sich getrieben von der SPD. Die hatte vor nur einer Woche ein Positionspapier vorgelegt, das in der Kernforderung eines vollständigen Verbots der Nutzung von Social-Media-Plattformen für unter 14-Jährige gipfelt. Die Anbieter sollen verpflichtet werden, „den Zugang technisch wirksam zu unterbinden“. Bei Verstößen sollen empfindliche Sanktionen gelten, bis hin „zu temporären Einschränkungen oder Netzsperren als Ultima Ratio“.

Für unter 16-Jährige ist demnach eine andere Regelung angedacht. Für sie solle eine verpflichtende „Jugendversion der Plattformen“ bereitgestellt werden, die keine suchtverstärkenden Funktionen, wie Endlos-Scrollen, automatisches Abspielen von Inhalten oder Anreizsysteme enthält, die eine intensive Nutzung belohnen. Eine solche Jugendversion soll nach dem Willen der SPD ohne algorithmisch gesteuerte Feeds auskommen und dürfe Inhalte auch nicht mehr personalisiert ausspielen.

Die CDU war hin- und hergerissen zwischen der Erkenntnis, dass zum Schutz von Kindern und Jugendlichen offenbar Maßnahmen nötig sind und der Sorge, zu weit zu gehen. 85 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren nutzen zumindest ab und zu ein Smartphone und verbringen daran im Schnitt gut zwei Stunden täglich. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2024.

Damit nutzen mehr als 25 Prozent der Kinder und Jugendlichen soziale Medien riskant oder krankhaft oft. Das zumindest ist das Fazit der Studie „Ohne Ende Online?!" der Krankenkasse DAK und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf.

Nun tut sich die CDU mit Eingriffen in das Privatleben der Menschen traditionell schwer. Ignorieren ließ sich das Thema Social Media aber nicht mehr, dazu war auch der Druck in der Partei zu groß geworden. Daher hatten nach WELT-Informationen führende Parteifunktionäre hinter den Kulissen in Stuttgart damit begonnen, eine Lösung für eine Mehrheit auf dem Parteitag zu finden und hart um das Thema gerungen – dabei wurde die ursprüngliche Formulierung aus dem CDU-Landesverband Schleswig-Holstein deutlich abgeschwächt.

Dem Vernehmen nach hatten sich Nathanael Liminski, Staatskanzleichef der schwarz-grünen geführten Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, und Baden-Württembergs CDU-Landeschef Manuel Hagel dabei maßgeblich für Veränderungen eingesetzt. Hagel hält nichts von einem pauschalen Socia-Media-Verbot, sondern setzt auf gesetzlichen Druck auf die Plattformbetreiber für Regulierungsmaßnahmen und Altersverifikation. Er wolle „nicht einfach Verbote um des Verbots willen“, betonte Hagel.

„Verantwortungsvolles digitales Erwachsenwerden von Kindern und Jugendlichen“

Also beauftragte das Parteipräsidium am Freitag Liminski, die Ministerpräsidenten Mario Voigt (Thüringen) und Daniel Günther (Schleswig-Holstein), Bundesfamilienministerin Karin Prien und die baden-württembergische CDU-Bundestagsabgeordnete Ronja Kemmer, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende ist und zuständig für die Themen Technologie und Digitales, damit, im letzten Moment den Antrag neu zu formulieren – so, dass er eine Mehrheit finden würde.

Entschieden wurde, die brisanten Themen Klarnamenpflicht und Digitalabgabe abzutrennen. Dem verbliebenen Antrag eines Social-Media-Verbotes für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren wurde schließlich zugestimmt. Es gab keine Debatte dazu, ein entsprechender Antrag wurde geräuschlos angenommen.

„Die CDU stellt sich einem zentralen gesellschaftlichen Thema, das Millionen von Familien beschäftigt. Wir ermöglichen ein verantwortungsvolles digitales Erwachsenwerden von Kindern und Jugendlichen“, sagte Thüringens Ministerpräsident Voigt WELT AM SONNTAG. „Wenn ein Staat nicht einmal mehr den Mut aufbringt, seine Kinder zu schützen, dann hat er seinen inneren Kompass verloren“, so Voigt. „Wir diskutieren heute nicht über eine technische Spielerei. Wir diskutieren über die geistige und seelische Verfassung der nächsten Generation.“

Beschlossen wurde nun „eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einzuführen“. Umsetzen müsste das nun die Bundesregierung. Die wird außerdem aufgefordert, das „besondere Schutzbedürfnis bis zum 16. Lebensjahr im digitalen Raum“ auszugestalten. Zuvor sollen noch Empfehlungen einer Kommission abgewartet werden, die wohl im Sommer kommen sollen.

Nikolaus Doll berichtet über die Unionsparteien und die Bundesländer im Osten.

Kristian Frigelj berichtet für WELT über bundes- und landespolitische Themen, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

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