Als das Bundesinnenministerium den Zugang zu Integrationskursen drastisch einschränkte, hagelte es Kritik – auch vom Koalitionspartner. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) lege Migranten damit „Steine in den Weg“. Nun sucht Dobrindt offenbar die Offensive. Am Wochenende präsentierte er einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ für Asylbewerber: Schon nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland sollen diese arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. „Das Ziel: Teilhabe durch Tätigkeit!“, so der Minister der „Bild“-Zeitung.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede zeigt sich erfreut: „Es ist eine langjährige Forderung der SPD, dass Asylbewerber bereits nach drei Monaten arbeiten können. Das ist auch im Koalitionsvertrag vereinbart.“ Eine schnelle Integration von Asylbewerbern sei wichtig. „Damit ermöglichen wir, dass sie einen positiven Beitrag für sich und für unser Land leisten können.“
„Asyl-Migration ist niemals ein Ersatz für die notwendige, gesteuerte Zuwanderung von Arbeitskräften. Wer aber zu uns kommt, Schutz sucht und zumindest eine gute Aussicht hat, bei uns temporär bleiben zu können, muss so schnell wie möglich in Arbeit gebracht werden“, sagt auch der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Günter Krings (CDU) WELT. Jeder Asylbewerber in Arbeit entlaste die Sozialsysteme. Der Arbeitsmarktzugang dürfe jedoch keine Fehlanreize schaffen. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle und bei „offenkundigem Missbrauch oder fehlender Mitwirkung“ müsse es bei klaren Begrenzungen bleiben, so Krings.
„Es ist nicht vermittelbar, warum überhaupt Arbeitsverbote bestehen“, sagt Clara Bünger, Sprecherin für Fluchtpolitik der Linksfraktion, auf Anfrage von WELT. Dobrindts Vorstoß solle aber nicht überbewertet werden. „Zahlreiche Geflüchtete werden nicht davon profitieren können, etwa jene aus Herkunftsländern, die als ‚sicher‘ eingestuft wurden. Außerdem bleibt abzuwarten, wie viele Asylsuchende überhaupt einen passenden Job finden können, während sie gezwungen sind, in abgelegenen Lagern zu leben.“
Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagt: „Erkenntnisgewinn ist auch bei Herrn Dobrindt nicht verboten. Absurd ist, dass Herr Dobrindt gleichzeitig Menschen die Sprach- und Integrationskurse streicht, gerade denen, die sich aktiv und freiwillig um Arbeit bemühen. Vielleicht sollten Herr Dobrindt und die Union einmal grundsätzlich ihre Positionen klären.“
Widerspruch kommt hingegen von der AfD-Fraktion. „Die angekündigte Maßnahme ist so ungefähr das Letzte, was Deutschland jetzt braucht“, urteilt ihr innenpolitischer Sprecher Gottfried Curio. „Ihre vorgetragene Begründung offenbart in Wahrheit alle Gründe, diese abzulehnen: Asylbewerber, die allesamt und sonders aus sicheren Zwischenländern nach Deutschland kommen, sind nicht etwa zu integrieren, sondern ihre Anträge durch die Bank als unbegründet abzulehnen.“ Dass künftig nicht einmal der Ausgang des Verfahrens mehr abgewartet werden solle, bevor „Integration“ stattfinde, zeugt für Curio „nur noch davon, dass im unionsgeführten Hause des Innenministers offenbar jegliche Bindung an rechtsstaatliche Abläufe abgedankt hat. Da man bei der Union aber nicht mehr vorhat, die ‚Migrationswende‘ noch irgendwann nachzuliefern, wird jetzt offenbar schon einmal vorlaufend das Trugbild der doch gut integrierten Arbeitskräfte erschaffen.“
Neu ist Dobrindts Plan nicht. Entsprechende Vorhaben liegen seit Monaten auf dem Tisch – und in der Praxis dürfte sich nicht allzu viel ändern. Im Moment gilt: In den ersten Monaten dürfen Asylbewerber nicht arbeiten. Danach hängt die Möglichkeit, eine Arbeit aufzunehmen, vom Wohnort ab. Asylbewerber, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen, bleiben drei weitere Monate davon ausgeschlossen. Danach ist eine Beschäftigung auf Antrag und mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit möglich. Keine Arbeit aufnehmen dürfen Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten wie dem Westbalkan, aber auch Ghana und dem Senegal. Das soll auch künftig so bleiben.
Die zentrale geplante Änderung ist überschaubar: Personen, die weder aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen noch ihre Mitwirkungspflichten verletzt haben, sollen nach drei Monaten arbeiten können. Entsprechende Pläne arbeitete das Innenministerium schon im vergangenen Sommer in einen Gesetzentwurf ein, mit dem in Deutschland die EU-Asylreform GEAS umgesetzt werden soll. Das Gesetz soll diese Woche vom Bundestag verabschiedet werden.
In der Praxis werde sich allerdings kaum etwas ändern, heißt es aus einer großen Ausländerbehörde. Schon heute erlaube man in der Regel die Beschäftigung nach drei Monaten, wenn Betroffene nicht aus sicheren Herkunftsländern kommen. In manchen Bundesländern ist es gar nicht üblich, dass Asylbewerber über Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. Wer die Erstaufnahme früher verlassen kann, darf schon heute früher arbeiten.
Tatsächlich dürfte der Kreis der Asylbewerber, die arbeiten dürfen, sogar kleiner werden. Denn während Dobrindt mehr Arbeitsmöglichkeiten ankündigt, plant die Koalition zugleich, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu erweitern, etwa um die Maghreb-Staaten. Für diese Gruppe bliebe das Arbeitsverbot bestehen.
Migrationsforscher sieht „Haken“ am Dobrindt-Vorstoß
„Es dauert bisher viel zu lange, bis Flüchtlinge mit der Arbeit anfangen. Vier Jahre nach der Ankunft arbeitet erst die Hälfte der erwachsenen Männer“, kritisiert Daniel Thym, Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht in Konstanz, auf Anfrage von WELT. Am Recht liege das kaum. Die verkürzte Wartefrist sei ein Signal der Bundesregierung. „In dieselbe Richtung geht die Streichung von Integrationskursen für Personen mit schlechter Bleibeperspektive. Diese sollen selber aktiv werden, anstatt zuerst einmal, ohne zu arbeiten, mit staatlichen Geldern die Sprache zu lernen.“
Es gebe allerdings einen „Haken“ an der Sache, so Thym: „Es kann kontraproduktiv sein, Menschen vom schnellen Arbeiten zu überzeugen, wenn die das Land nach dem Abschluss der Verfahren wieder verlassen sollen. Schnelle Arbeit und Integrationskurse für alle – so das wieder kommt – können da kontraproduktiv sein. So untergräbt die Regierung die eigene Abschiebungsoffensive.“
Das eigentliche Problem sei die Dauer der Asylverfahren und dass die Ausreisepflicht häufig erst Jahre nach der Einreise eintrete. „Dann sind Abschiebungen immer schwierig, erst recht wenn die Integration davor forciert wird“, konstatiert Thym. Eine Lösung seien nur schnellere Asylverfahren.
Herbert Brücker, Leiter des Migrationsbereichs am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, sagt, er halte die Aufhebung von Beschäftigungsverboten für „grundsätzlich sinnvoll“. Die zu erwartende Wirkung sei in dem Fall jedoch überschaubar, da sich an der aktuellen Rechtslage wenig ändere.
Arbeitgeberrisiken hingegen blieben bestehen, ergänzt seine Kollegin Yuliya Kosyakova, ebenfalls Bereichsleiterin: „Unternehmen investieren nur dann in Einarbeitung, Qualifizierung und stabile Beschäftigungsverhältnisse, wenn ein Mindestmaß an aufenthaltsrechtlicher Sicherheit besteht. Solange Asylverfahren andauern und eine spätere Abschiebung möglich ist, bleiben Investitionsanreize begrenzt.“
Ein positiver Effekt könnte in der administrativen Vereinfachung liegen: „Wenn Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit oder Ausländerbehörden entfallen oder reduziert werden, kann dies zu weniger Bürokratie, schnelleren Entscheidungen und größerer Planungssicherheit für Betriebe führen“, so Kosyakova. Als deutlich gravierender für die Arbeitsmarkt-Integration schätzen die beiden Forscher den eingeschränkten Zugang zu Integrationskursen ein. Die Aufhebung des Beschäftigungsverbots werde die daraus resultierenden negativen Effekte nicht kompensieren können.
Ricarda Breyton schreibt seit vielen Jahren über Migrationspolitik und rechtspolitische Themen.
Politikredakteurin Uma Sostmann schreibt über gesellschaftspolitische Themen.
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