Der Bundestag hat mehrere Änderungen an der Krankenhausreform beschlossen. Das Parlament nahm mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken an, der eine flexiblere Umsetzung vor Ort ermöglichen soll.

Die CDU-Politikerin sagte, die Krankenhauslandschaft müsse und werde sich verändern. Damit dies strukturiert umgesetzt werden könne, würden nötige Anpassungen vorgenommen. Warken wies Kritik einer Verwässerung der Reformziele zurück.

Konkret gibt es mehr Spielraum bei der Zuteilung der geplanten Leistungsgruppen. Die Gruppen geben an, welche spezialisierten Leistungen am jeweiligen Klinikstandort erbracht werden. Nun soll diese Zuweisung bis Jahresende ohne Rücksprache mit den Krankenkassen möglich sein. Auch soll es bei der Leistungsgruppenzuweisung länger Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser geben, die Qualitätskriterien nicht erfüllen.

Mehr Qualität und Spezialisierung

Ziele der ursprünglichen Reform sind eine Qualitätssteigerung und Spezialisierung der Krankenhäuser. Die Reform der Klinikreform führt – nun mit einem Jahr Aufschub – ein neues Vergütungssystem ein, um Kliniken vom ökonomischen Druck zu befreien. Die Fallpauschalen sollen dann nur noch einen geringeren Anteil der Vergütung ausmachen und um eine Pauschale für das Vorhalten von Leistungen erweitert werden. Dazu zählen das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik. Ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden.

Aus Sicht der Bundesärztekammer ist das Vergütungssystem nicht ausgereift. Auch der Katholische Krankenhausverband hält das neue Vergütungssystem für unausgegoren. Es ziele einseitig darauf ab, Leistungsangebote zu konzentrieren und Strukturen abzubauen. Die Folge sei Wartelistenmedizin.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz kommt abschließend noch in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es dort nicht.

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