• Der Bundestag hat Änderungen an der Krankenhausreform mit längeren Fristen, mehr Ausnahmen und zusätzlichen Bundesmitteln beschlossen.
  • Der Kern der Reform bleibt eine stärkere Spezialisierung der Kliniken, zugleich werden jedoch Ausnahmen erweitert.
  • Opposition und Verbände kritisieren die Änderungen und warnen teils vor einer "verwässerten" Reform.

Der Deutscher Bundestag hat Änderungen an der Krankenhausreform beschlossen. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition billigten die Abgeordneten am Freitag einen Kompromiss, der mit den Bundesländern ausgehandelt wurde. Die Anpassungen sehen längere Fristen für den Umbau der Kliniklandschaft sowie zusätzliche Ausnahmeregeln vor, insbesondere für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum. Zudem stellt der Bund mehr Geld für die Umstrukturierung bereit. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.

Gesundheitsministerin Nina Warken verteidigte die Änderungen im Parlament: "Viele Regelungen der Krankenhausreform waren für die Häuser und Planungsbehörden vor Ort nicht praxistauglich umsetzbar." Die Anpassungen gäben nun "Planungssicherheit mit realistischen Fristen". Bei Ausnahmeregelungen sei ein guter Weg gefunden worden, damit es nicht zu "ungewollten Versorgungslücken" komme. Kritik, die Reformziele würden verwässert, wies die CDU-Politikerin zurück.

Ursprung der Reform

Der Grundgedanke der Reform des früheren Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bleibt bestehen. Ziel ist eine stärkere Spezialisierung der Kliniken und weniger finanzieller Druck. Kerninstrument sind sogenannte Leistungsgruppen: Nur Krankenhäuser, die bestimmte Qualitätskriterien etwa bei Ausstattung und Fachpersonal erfüllen, sollen bestimmte Behandlungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Das Änderungsgesetz erweitert jedoch die Möglichkeiten für Ausnahmen, sodass Kliniken Leistungen befristet auch ohne diese Voraussetzungen anbieten dürfen.

Auch die Finanzierung wird angepasst. Der Bund stellt den Ländern in den kommenden zehn Jahren bis zu 29 Milliarden Euro für den Umbau der Kliniklandschaft zur Verfügung – vier Milliarden mehr als ursprünglich vorgesehen. Anders als in der ursprünglichen Reform soll der Bundesanteil nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, sondern aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stammen.

Viel Kritik von Opposition und Verbänden

Die Opposition kritisierte die Änderungen scharf. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von einem "bitteren Tag für die Patienten" und einer "faktischen Rückabwicklung der Reform". Komplexe Eingriffe könnten nun wieder häufiger in Kliniken stattfinden, die sie nur selten durchführen – dabei wisse man: "Routine rettet Leben."

Der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar warnte dagegen, es würden weiterhin notwendige Krankenhäuser schließen, während AfD-Politiker Martin Sichert ein "bürokratisches Monstrum" kritisierte.

Auch Verbände äußerten Bedenken. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte den Beschluss eine "Enttäuschung". Es würden Milliarden Euro für eine "verwässerte Strukturreform" ausgeben, ohne die stationäre Versorgung zu verbessern, sagte Vorstand Eugen Brysch.

Vertreter der Ärzteverbände begrüßten hingegen, dass nach monatelanger Unsicherheit zumindest wieder Klarheit über den Reformprozess bestehe. Die Länderkammer will sich voraussichtlich am 27. März mit dem Gesetz befassen.

AFP/dpa (jst)

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.