Die Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat dem Beamtenbund (DBB) zufolge zunächst keine Konsequenzen für Staatsdiener, die Mitglieder der Partei sind. Das stellte DBB-Chef Ulrich Silberbach im Gespräch mit MDR AKTUELL klar. Das gelte für alle Parteien, die nicht durch das Bundesverfassungsgericht als rechtsextrem eingestuft worden seien. Die Einstufung durch das BfV sei lediglich eine Vorstufe.

Parteimitgliedschaft muss nicht offengelegt werden

"Sollte das Verfassungsgericht dieses Urteil bestätigen, dann sollten sich Beschäftigte ernsthaft überlegen, ob sie dieser Partei ihre Stimme geben", so Silberbach. Zum ernsthaften Problem für Beamte würde eine AfD-Mitgliedschaft nach Silberbachs Worten jedoch erst nach einem Verbot der Partei durch das Bundesverfassungsgericht.

Kein Beamter sei verpflichtet, seine Parteimitgliedschaft offenzulegen. Entscheidend sei, ob jemand in der Öffentlichkeit verfassungsfeindliche Positionen vertrete oder sich entsprechend verhalte, erklärte der DBB-Chef. Im Rahmen von Bewerbungsverfahren würde allerdings eine mögliche Nähe zur AfD untersucht – diese könne für Bewerber bereits jetzt zum Nachteil werden.

Verfassungsschutz stuft Gesamtpartei als rechtsextremistisch ein

Das BfV stuft die gesamte AfD seit Freitag als gesichert rechtsextremistisch ein. Zuvor galt dies lediglich für die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Partei möchte klagen, falls die Behörde bei ihrer Einstufung bleibt. Sollte der Verfassungsschutz einer am Freitag verschickten Abmahnung nicht Folge leisten, werde der Bundesvorstand der AfD eine bereits vorbereitete Klage mit Eilantrag gegen das Bundesamt freigeben und an diesem Montag beim zuständigen Gericht einreichen, teilte die Partei mit. Das von der AfD gestellte Ultimatum läuft am Montag um 8 Uhr ab.

Infolge der Neueinstufung nahm die Debatte über mögliche Konsequenzen für Parteimitglieder im Staatsdienst Fahrt auf. So wollen Hessen und Bayern als erste Bundesländer überprüfen, ob eine AfD-Mitgliedschaft mit einer Beamtentätigkeit vereinbar ist.

MDR/dpa(mbe)

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