Er hatte zwar an seinem als „Dienstwagen“ genutzten E-Bike kein gültiges Kennzeichen, kommt aber glimpflich davon. Die Staatsanwaltschaft will keine Ermittlungen gegen Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) einleiten. Die Behörde bestätigte einen entsprechenden Bericht des „Spiegel“. „Der Vorgang wurde an die zuständige Ordnungswidrigkeitenbehörde zur Verfolgung in eigener Zuständigkeit weitergeleitet“, teilte ein Sprecher mit.
Palmer hatte sein motorisiertes Fahrrad ohne gültigen Versicherungsnachweis während einer Wahlkampfveranstaltung in Ostrach (Kreis Sigmaringen) geparkt und war nach eigenen Angaben von einem ihm Unbekannten angezeigt worden. Palmer hatte an seinem S-Pedelec ein grünes Kennzeichen angebracht – und nicht wie seit kurzem vorgeschrieben in Schwarz. Inzwischen hat der ehemalige Grüne wie vorgeschrieben ein schwarzes Kennzeichen.
Der Tübinger OB habe laut „Spiegel“ gegenüber den Polizisten vor Ort nachweisen können, dass weiterhin ein gültiger Versicherungsschutz für das Rad bestand, er lediglich das neue Kennzeichen noch nicht angebracht hatte. Der „Spiegel“ zitiert nun die Staatsanwaltschaft damit, dass aufgrund des durchweg bestehenden Versicherungsschutzes eine Strafbarkeit ausscheide. Nun droht Palmer höchstens die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld.
Palmer postete dazu auf Facebook: „@unschuldig. Das Bußgeld bezahle ich privat. Das Schild war abgelaufen. Aber der Versicherungsschutz bestand ohne Unterbrechung.“
Bei dem Termin in Ostrach hätten Cem Özdemir, Winfried Kretschmann (beide Grüne) und er am 1. März auch über Bürokratie und die Alternative einer behördlichen Vertrauenskultur gesprochen. Seit dem 1. März braucht man auch das neue Kennzeichen. Ostrach liege rund 15 Kilometer vom nächsten Bahnhof entfernt, schrieb der OB. Für den Termin nahm Palmer nach eigenen Angaben den Zug und für die letzten Kilometer das Rad.
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