Der brandenburgische Antisemitismusbeauftragte Andreas Büttner sieht in der Partei die Linke ein strukturelles antisemitisches Problem. Das zeigt für Büttner auch der Beschluss der niedersächsischen Linke vom Wochenende mit dem Titel "Die Linke Niedersachsen lehnt den heute real existierenden Zionismus ab".
Linke setze Hamas und Israel gleich
Der Antrag spreche von dem real existierenden Zionismus, der abgelehnt werde, erklärt Büttner bei MDR AKTUELL. Der real-existierende Zionismus sei aber der Staat Israel. Damit habe die Partei in Niedersachsen beschlossen, dass sie sich gegen den Staat Israel stelle.
Später sei versucht worden, den Beschluss als Kritik an der Regierung Benjamin Netanjahus zu interpretieren. Das stünde aber nicht in dem Beschluss. Auch an den Begriffen Apartheid und Genozid in Bezug auf Israel und der Gleichstellung von Israel und mit der Terrororganisation Hamas stört sich Büttner.
Büttner warnt vor wachsendem Antisemitismus in der Linken
Büttner beobachtet nach eigenen Worten wachsende antisemitische Strömungen in der Linken. Diese sei ein Grund, warum er die Partei verlassen habe. Zudem sei beim vergangenen Bundesparteitag die Grundlage für die Antisemitismus-Definition geändert worden – hin zu einer deutlich schwächeren Erklärung. Auch permanente Angriffe aus der Partei gegen ihn und das Ausschlussverfahren gegen seine Person seien Gründe.
Breite Kritik an niedersächsischen Linken
Am Sonntag hatte die niedersächsische Linke bei ihrem Landesparteitag einen Antrag mit dem Titel "Die Linke Niedersachsen lehnt den heute real existierenden Zionismus ab" beschlossen. Zudem bezeichnet der Landesverband Israel als Apartheidstaat und wirft der israelischen Regierung vor, Genozid im Gazastreifen zu betreiben.
Auch der Zentralrat der Juden und der niedersächsische Beauftragte gegen Antisemitismus, Gerd Wegner, hatten den Beschluss scharf kritisiert. Josef Schuster, Präsident des Zentralrates der Juden, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", die Linke biete dem Judenhass, den sie in zahlreichen Lippenbekenntnissen von sich gewiesen habe, mit diesem Beschluss ein Zuhause.
Quelle: EPD, MDR (jeb, js)
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.