Die AfD will die Rechtmäßigkeit des milliardenschweren „Sondervermögens“ vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Dazu kündigte die AfD-Fraktion im Bundestag am Dienstag eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage an. Die Bundesregierung breche „durch den Missbrauch des ‚Sondervermögens‘ das Grundgesetz“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Michael Espendiller. Die abstrakte Normenkontrollklage soll die Vereinbarkeit von Bundes- oder Landesrecht mit dem Grundgesetz überprüfen.
Die AfD begründet ihren Antrag, der diese Woche in den Bundestag eingebracht werden soll, mit der angeblichen Zweckentfremdung von Geldern aus dem „Sondervermögen“. Die Haushalte für 2025 und 2026 seien verfassungswidrig, da Gelder statt für Investitionen „für andere Projekte ausgegeben“ worden seien, sagte Espendiller.
Außerdem werde die erforderliche Investitionsquote von zehn Prozent im Kernhaushalt nicht eingehalten, dies widerspreche „der im Grundgesetz formulierten Zusätzlichkeit des ‚Sondervermögens‘“.
Die AfD stützt ihre Argumentation unter anderem auf die jüngst veröffentlichten Studien zweier führender Wirtschaftsforschungsinstitute. Sie legten in Berechnungen dar, dass der ganz überwiegende Teil des „Sondervermögens“ für Infrastruktur und Klimaneutralität bislang nicht für zusätzliche Investitionen, sondern zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet wurde.
Regierung: Gelder können erst seit Oktober 2025 verwendet werden
Dem widersprach die Bundesregierung mit dem Hinweis, dass die Mittel wegen der vorläufigen Haushaltsführung nach dem Platzen der Ampel-Regierung erst seit Oktober 2025 verwendet werden konnten. Die Investitionsquote werde zudem eingehalten.
Mit einer abstrakten Normenkontrolle kann ein begrenzter Kreis von Antragstellern die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm überprüfen lassen – unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und von eigener Betroffenheit. Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.
Der AfD-Bundestagsfraktion fehlen für einen solchen Antrag sechs Stimmen im Parlament. Seine Fraktion hoffe, „dass es sechs Kollegen der anderen Fraktionen gibt, die jetzt nicht nur Marketing machen, sondern das auch wirklich ernst meinen, die Gelder der Steuerzahler zu schützen und sich dann anschließen“, sagte Espendiller.
Die Grünen, die der Grundgesetzänderung zur Einrichtung des „Sondervermögens“ im Bundestag zu der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit verholfen hatten, behalten sich ebenfalls eine Verfassungsklage in Karlsruhe gegen die Mittelverwendung vor. Da sie eine Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch ausschließen, ist ein gemeinsamer Antrag aber unwahrscheinlich.
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