- Um das Ehegattensplitting rechtskonform abzuschaffen, müsste sichergestellt werden, dass neu verheiratete Paare nicht schlechter gestellt werden.
- Finanzwissenschaftler Mario Hesse hält eine schrittweise Abschaffung oder einen Bestandsschutz für bestehende Ehen für notwendig.
- Denkbar wäre es auch, das Ehegattensplitting schrittweise für alle abzuschaffen.
Auch wenn es etwas unromantisch klingt: Eheleute betreiben rechtlich eine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Darum wäre es tatsächlich verfassungswidrig, wenn das Ehegattensplitting von heute auf morgen für alle ersatzlos gestrichen würde.
Übertragbarer Grundfreibetrag statt Ehegattensplitting
Julia Jirmann zufolge, Referentin für Steuerrecht und Steuerpolitik beim Netzwerk Steuergerechtigkeit, könnte die Abschaffung trotzdem verfassungskonform umgesetzt werden: "Der Gesetzgeber müssen nur sicherstellen, dass das Existenzminimum von Eheleuten freigestellt ist. Dann könnte man einfach den so genannten Grundfreibetrag bei beiden Eheleuten steuerfrei stellen. Deswegen ist die Abschaffung des Ehegattensplittings auch verfassungsrechtlich sicher möglich."
Sollte ein Ehepartner nicht arbeiten, würde der Freibetrag automatisch der berufstätigen Person angerechnet, erklärt Jirmann.
Bestandsschutz für bereits geschlossene Ehen
Im Leipziger Kompetenzzentrum für kommunale Infrastruktur befasst sich Mario Hesse mit steuerpolitischen Entwicklungen. Er erklärt, warum sich bereits verheiratete Paare nicht um ihren Steuervorteil sorgen müssen.
"Ganz wichtig zu beachten ist [...], dass der Bestandsschutz für die bereits geschlossenen Ehen gilt oder dass man eine lange Übergangsphase macht. Ich glaube, eine Änderung von heute auf morgen wäre für alle, die diesen Steuervorteil genießen, natürlich ein echter Nachteil."
Schrittweise Abschaffung für alle
So ähnlich sieht es auch Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit. Sie befürwortet den Ansatz, bei dem Alt- und Neu-Ehen gleichermaßen berücksichtigt werden: "Besser als jetzt einen Unterschied zwischen alten und jungen Personen oder Alt- und Neu-Ehen zu machen, wäre eben, das Splitting für alle gleichermaßen schrittweise zurückzuführen. Sodass es eben nicht so abrupt dazu kommt, dass Eheleute mehr Belastungen haben, auf die sie sich vielleicht schon viele Jahre eingestellt haben. Sondern, dass man schrittweise den Steuervorteil aus dem Splitting begrenzt und das über viele Jahre perspektivisch abschafft."
Diesen schrittweisen Ausstieg aus dem Ehegattensplitting hat Finanzminister Klingbeil bisher noch nicht öffentlich in Erwägung gezogen. Er will das Ehegettensplitting zunächst nur für Neu-Ehen abschaffen.
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