Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ausgesprochen. „Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung“, sagte Hubig der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse stellte sie die derzeit geltende Praxis infrage: „Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“
Die Ministerin verwies darauf, dass die Verfahren viele Ressourcen in der Justiz binden würden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, müsse deshalb auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden.
Die Union lehnt den Vorstoß Hubigs unterdessen ab. „Man kann sich über diesen erneuerten Vorstoß nur wundern“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. „Es wäre besser, wenn das Justizministerium sich mehr den wirklichen Problemen im Strafrecht zuwendet.“
Eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens werde es mit der Union nicht geben, sagte Krings. Nur weil das Schwarzfahren eine Straftat sei, dürften Fahrkartenkontrolleure heute eine verdächtige Person so lange festhalten, bis die Polizei vor Ort ist.
Warnung vor steigenden Fahrpreisen
„Da Kontrollen ohne das Strafrecht keinen Sinn mehr machen würden, würde es dann natürlich viel mehr Passagiere ohne Ticket geben“, erklärte der CDU-Politiker. „Um das auszugleichen, müssten die Fahrpreise für alle anderen deutlich steigen.“ In den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD sei darüber bereits ausführlich gesprochen und das Thema dann verworfen worden.
Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs ist, begeht bislang eine Straftat – und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.
Neben Hubig drängt auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf eine Entkriminalisierung. „Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens“, sagte Swen Walentowski vom DAV der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Dem Verein zufolge betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen rund 200 Millionen Euro jährlich.
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