Die Ausreise von jüngeren Männern wird auch künftig trotz des neuen Wehrdienstgesetzes ohne Genehmigung möglich sein. Es werde noch diese Woche eine generelle Ausnahme trotz der im Gesetz verankerten Genehmigungspflicht für solche Reisen geben, kündigte eine Sprecherin des Ministeriums am Dienstag an. Die Genehmigung wäre ohnehin regelmäßig erteilt worden, man wolle aber unnötige Bürokratie vermeiden.

Im neuen Wehrdienstgesetz hatte eine ‌Passage für Unruhe gesorgt, wonach Männer zwischen 17 und 45 Jahren bei Auslandsaufenthalten von mehr als drei Monaten eine Genehmigung bei der Bundeswehr einholen müssen. Diese ursprünglich vorgesehene Genehmigung sei für den sogenannten Spannungsfall gedacht und würde erst dann greifen, wenn der Wehrdienst nicht ‌wie jetzt freiwillig, sondern Pflicht wäre. Damit will die Bundeswehr sicherstellen, wo sich potenzielle Wehrpflichtige aufhalten.

„Alle dürfen selbstverständlich verreisen“

„Derzeit ändert sich für die Männer nichts: Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“, sagte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) der Nachrichtenagentur dpa. Und: „Ein längerer Auslandsaufenthalt muss also auch nicht angezeigt werden. Dafür sehen wir eine Ausnahme von der im Gesetz grundsätzlich angelegten Meldepflicht vor.“

Als Grund nannte er, dass der neue Wehrdienst freiwillig sei. Niemand werde gegen seinen Willen eingezogen. „Dafür habe ich mich innerhalb der Koalition erfolgreich eingesetzt. Folglich kommen wir derzeit nicht in die Lage, auf jemanden zurückgreifen zu müssen, der nicht verfügbar ist. Unser neuer Wehrdienst soll so attraktiv sein, dass dies auch möglichst lange so bleibt“, sagte Pistorius. Dienstleistungspflichtige Reservisten seien aber angehalten, Umzüge anzuzeigen.

Das Wehrdienstgesetz war nach intensiven Debatten im vergangenen Jahr angesichts der russischen Bedrohung reformiert worden. Alle 18-jährigen Männer werden nun ‌gemustert und per Brief gefragt, ob ‌sie freiwillig Dienst leisten wollen. Auch Frauen erhalten ein solches Schreiben, müssen es ‌aber anders als Männer nicht beantworten.

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