Die umstrittene Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus in Berlin hat weitere Konsequenzen. Nachdem der Senat den Staatssekretär für gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Kulturverwaltung, Oliver Friederici, von seinen Aufgaben entbunden hatte, erhöht sich nun auch der Druck auf Senatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos, für CDU).
Der Landesrechnungshof soll der Verwaltung vorwerfen, mit einem Sonderverfahren für bestimmte Projekte Haushaltspflichten verletzt und gegen Gesetze verstoßen zu haben. Das berichtet der RBB und beruft sich auf den Entwurf des Prüfberichts, der am Freitag veröffentlicht werden soll.
Demnach habe die Behörde schwere administrative und organisatorische Fehler beim Umgang mit den Fördermitteln begangen. „Das Zuwendungsverfahren war evident rechtswidrig“, stellt der Rechnungshof laut RBB fest. Das soll alle 13 Förderbescheide, die im vergangenen Jahr erteilt wurden, betreffen.
Diese waren hauptsächlich von einzelnen CDU-Politikern vorgeschlagen und von der Kulturverwaltung bevorzugt behandelt worden. Insgesamt bekamen die 13 Projekte rund 2,5 Millionen Euro Fördergelder. Auch wenn die Verwaltung bei der Vergabe „ein weites Ermessen“ habe, müsse es klare Regeln geben. Und die hätten gefehlt, wird aus dem 30-seitigen Bericht zitiert. Und weiter: Es habe kein diskriminierungsfreies, nachvollziehbares Auswahlverfahren und keine Förderkriterien gegeben. Die Vorfestlegung sei „willkürlich“ erfolgt, was gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz verstoße.
In der Kritik soll die Kulturverwaltung auch stehen, weil Projekte nicht inhaltlich geprüft wurden. Ob die Förderung notwendig und angemessen gewesen sei, habe nicht bewertet werden können. Zudem hätten sechs der 13 Projekte gar nicht aus dem Haushaltstitel für den Kampf gegen Antisemitismus gefördert werden dürfen, weil sie keine gemeinnützigen Einrichtungen seien. Diese sechs Projekte erhielten rund zwei Millionen Euro – also fast 80 Prozent der vergebenen Mittel für „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“.
Im Raum steht nun die Frage, ob die Projekte Geld zurückzahlen müssen.
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