Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Hannes Gnauck und der Linke-Politikerin Gökay Akbulut aufgehoben. Das Parlament stimmte am Abend einstimmig für entsprechende Beschlussempfehlungen des Immunitätsausschusses.

Beim Brandenburger AfD-Politiker Gnauck genehmigte der Bundestag die Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens. Es geht um ein Verfahren aus seiner Bundeswehr-Zeit, wie Gnauck auf dem Portal X bekanntmachte.

Im Fall der baden-württembergischen Abgeordneten Akbulut genehmigte der Bundestag die Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Abgeordnete. Worum es dabei geht, blieb zunächst unklar.

Gnauck war von 2014 bis 2021 Soldat auf Zeit. Laut einem von dem Abgeordneten auf X verbreiteten Dokument wird ihm vorgeworfen, seine Dienstpflichten verletzt zu haben. Unter anderem, weil er für die damalige AfD-Jugendorganisation Junge Alternative aktiv war, nachdem diese vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft worden war.

Gökay Akbulut (Die Linke), Mitglied des Deutschen Bundestages

Demnach werden ihm auch Sympathiebekundungen auf Facebook für die AfD Brandenburg und den später aufgelösten „Flügel“ um den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke vorgehalten, die damals ebenfalls als Verdachtsfall eingestuft wurden.

Gnauck zeigte sich in einem auf X verbreiteten Video überzeugt, dass das Verfahren am Ende eingestellt werden wird. „Denn ich bin der festen Überzeugung, dass man keine disziplinarrechtliche Würdigung erfahren sollte, nur weil man die demokratische, größte Opposition im Deutschen Bundestag liked bei Facebook oder die dazugehörige Jugendorganisation.“

Vor zwei Jahren – in der vorherigen Legislaturperiode – war Gnauck im Zusammenhang mit den Vorwürfen schon einmal die Immunität entzogen worden. Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann erhob damals schwere Vorwürfe gegen die Bundeswehr. Im „Spiegel“ warf sie der Bundeswehr und dem Verteidigungsministerium vor, zu spät ein formelles Disziplinarverfahren eingeleitet zu haben.

„Der Fall offenbart eine ganze Kette falscher Entscheidungen, denn die Belege, dass Herr Gnauck ein Rechtsextremist ist, liegen ja schon seit 2020 vor“, sagte Strack-Zimmermann. „Mit der Aufhebung der Immunität jetzt, kurz vor der Europawahl, hat die Bundeswehr der AfD eine Steilvorlage geliefert, da sich die Partei nun wieder einmal als zu Unrecht verfolgte Partei gerieren kann.“

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