Inhalt des Artikels:
- Einschnitte bei Familienversicherung
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
- Zuzahlung auf Medikamente
- Zuckersteuer
- Teilkrankschreibung
- Homöopathie und Hautkrebs-Screening
- Zweitmeinungen bei Operationen
- Zuschuss bei Zahnersatz
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf den Weg gebracht. Union und SPD einigten sich nach längerem Streit auf einen gemeinsamen Entwurf, der die Krankenkassen finanziell entlasten und die Beiträge für Versicherte stabil halten soll. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechnet mit Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr – genug, um das erwartete GKV-Defizit von 15,3 Milliarden Euro zu schließen.
Der Entwurf sieht vor, dass die Vergütungen für Ärzte, Krankenhäuser und Pharmahersteller nur noch so schnell wachsen dürfen wie die Einnahmen der Kassen – zuletzt hatte das Wachstum in der Regel deutlich höher gelegen.
Des Weiteren müssen die gesetzlichen Kassen weiterhin für einen Großteil der Versicherungskosten von Grundsicherungs-Beziehern aufkommen. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll in den Jahren 2027 bis 2030 jeweils um zwei Milliarden Euro gesenkt werden. Für Versicherte sind ebenfalls eine Reihe Einschnitte vorgesehen.
Einschnitte bei Familienversicherung
Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll – trotz Kritik von SPD und CSU – beschränkt werden. Ausgenommen sein sollen Eltern von Kindern unter sieben Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Rentner. Ab 2028 sollen Versicherte für die nicht versicherten Partner 2,5 Prozentpunkte zahlen. Zunächst waren 3,5 Prozent geplant.
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
Zudem will die Koalition die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze anheben. Diese liegt aktuell bei jährlich 77.400 Euro. Erst ab einem darüber liegenden jährlichen Brutto-Arbeitseinkommen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze soll nun ab 2027 um monatlich 300 Euro zusätzlich angehoben werden.
Zuzahlung auf Medikamente
Die seit mehr als 20 Jahren geltende Zuzahlung von verschreibungspflichtigen Medikamenten in der Apotheke soll auf 7,50 Euro angehoben werden. Der maximale Zuzahlungsdeckel steigt auf 15 Euro.
Derzeit gilt: Kostet ein Medikament weniger als 50 Euro, beträgt die Zuzahlung fünf Euro. Zwischen 50 und 100 Euro sind es zehn Prozent des Preises. Über 100 Euro liegt der Höchstbetrag bei zehn Euro.
Zuckersteuer
Ab 2028 soll eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden. Dem Gesetzentwurf zufolge rechnet die Regierung dadurch mit Einnahmen in Höhe von rund 450 Millionen Euro jährlich. Diese sollen der gesetzlichen Krankenversicherung zugutekommen. Teile der Wirtschaft dagegen warnen vor Eingriffen in die "Konsumfreiheit".
Teilkrankschreibung
Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten – in Stufen von 25, 50 und 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit.
Homöopathie und Hautkrebs-Screening
Homöopathische Leistungen sollen künftig nicht mehr über die Krankenkassen finanziert werden, weil für deren Wirkung dem Gesetzentwurf zufolge keine ausreichenden wissenschaftlichen Beweise vorliegen. Auch die bisher alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge für alle Erwachsenen auch ohne Symptome soll wegfallen. Laut GKV-Reformkommission ist nicht belegt, dass das Screening Krankheits- und Todesfälle reduziert.
Zweitmeinungen bei Operationen
Um unnötige Operationen zu vermeiden, soll vor bestimmten Eingriffen erst eine zweite Meinung eines anderen Arztes oder einer anderen Ärztin eingeholt werden müssen. So sollen Eingriffe reduziert werden, die medizinisch nicht unbedingt nötig sind. Dem Gesundheitsministerium zufolge könnte dies für orthopädische Eingriffe an Knie, Hüfte, Wirbelsäule und Schulter gelten.
Zuschuss bei Zahnersatz
Festzuschüsse für Zahnersatz sollen wieder von 60 auf 50 Prozent gesenkt werden. Versicherte können den Anteil durch regelmäßige Zahnarztbesuche und ein geführtes Bonusheft auf 65 Prozent aufstocken. Die Härtefallregeln für Geringverdiener sollen bestehen bleiben.
AFP, dpa, KNA (smk)
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