Mohammad Amin war ein 18-jähriger Mann, der in einem kleinen Friseursalon arbeitete. Aufgrund seines höflichen Auftretens und seiner Arbeitsdisziplin erhielt er eines Tages ein ungewöhnliches Angebot. Ein Kunde, der beim sogenannten „Revolutionsgericht“ beschäftigt war, bot ihm an, einmal im Monat die Richter und Mitarbeiter des Gerichts zu frisieren – gegen eine Bezahlung, die seinem gesamten Monatslohn entsprach.

Mohammad Amin lehnte höflich ab. Zu seinem Vater sagte er später: „Ich möchte nichts mit diesen Leuten zu tun haben. Diese Richter sind grausam, sie sind Henker.“

Nur wenige Monate später wurde er wegen seiner angeblichen Beteiligung an den Januar-Protesten verhaftet und zum Tode verurteilt. Seine Familie versuchte daraufhin, über einen Verwandten Einfluss zu nehmen – einen bekannten Richter: Abolghassem Salavati, einer der berüchtigsten Richter in politischen Verfahren im Iran und bekannt für eine außergewöhnlich hohe Zahl verhängter Todesurteile.

Bald stellte sich heraus, dass ausgerechnet Salavati selbst den Fall von Mohammad Amin und sechs weiteren mit ihm festgenommenen jungen Männern leitete. Der Vater berichtet: „Wir haben von Salavati keine Bevorzugung erwartet. Wir wollten nur, dass der Fall meines Sohnes fair geprüft wird.“ Die Antwort des Richters schockierte die Familie: „Konterrevolutionäre müssen getötet werden.“

Und Mohammad Amin ist nicht der einzige: Auch Amirhossein Hatami, ebenfalls 18 Jahre alt, wurde hingerichtet, nachdem er unter ähnlichen Vorwürfen festgenommen worden war.

Seit Ausbruch der Protestwelle zu Beginn des Jahres lässt sich eine deutliche Eskalation der staatlichen Repression beobachten. Weniger als zwei Monate nach den Massenprotesten – die von einer beispiellosen Gewaltwelle gegen tausende unbewaffnete Zivilisten begleitet wurden – begann die Justiz der Islamischen Republik, durch schnelle Hinrichtungen abschreckende Signale zu setzen. Beobachter sprechen von einer gezielten Strategie der Einschüchterung.

Die Familie von Mohammad Amin erinnert an ihn

Nach Angaben des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte wurden seit Beginn des Krieges rund 4000 iranische Bürger unter der Vorgabe von „Sicherheitsgründen“ festgenommen und mindestens 21 Personen hingerichtet. Der jüngste Fall betrifft den 21-jährigen Sportler Sasan Azadvar Jounqani aus Isfahan, der wegen angeblichen Steinwurfs auf ein Polizeifahrzeug hingerichtet wurde. Alle diese Fälle ereignen sich vor dem Hintergrund wiederholter Behauptungen von US-Präsident Donald Trump, er habe in Verhandlungen mit dem Iran einen Stopp von Hinrichtungen erzielt.

Erstmals nach Jahren wurde auch wieder ein Todesurteil im Zusammenhang mit der „Frau, Leben, Freiheit“-Bewegung vollstreckt. Mehrab Abdollahsadeh wurde zur Last gelegt, bei den damaligen Protesten im Herbst 2022 in der nordwestlichen Stadt Urmia eine Sicherheitskraft getötet zu haben, wie iranische Staatsmedien berichteten. Die Hinrichtung sei am Sonntagmorgen erfolgt.

Unabhängige Juristen sehen in der aktuellen Entwicklung eine systematische Verschärfung der Repression. Der Krieg diene als Vorwand, um gegen politische Gegner vorzugehen. Die Justiz, so die Einschätzung, schaffe durch extralegale Praktiken eine „humanitäre Katastrophe“.

Ein Menschenrechtsanwalt, der aus Sicherheitsgründen anonym bleiben muss, verweist auf ein im vergangenen Herbst verabschiedetes Notstandsgesetz zur „Verschärfung der Strafen für Spionage und Zusammenarbeit mit Israel und feindlichen Staaten“. Er sagt: „Was derzeit vor den Revolutionsgerichten geschieht, ist selbst für die Maßstäbe der Islamischen Republik beispiellos.“

Erzwungene Geständnisse

Seit dem vergangenen Jahr haben unabhängige Anwälte keinen Zugang mehr zu politischen und sicherheitsrelevanten Verfahren. Stattdessen werden den Angeklagten Pflichtverteidiger zugewiesen, die vom Staat zugelassen sind – und nach Einschätzung von Beobachtern eher mit den Gerichten kooperieren als die Interessen ihrer Mandanten zu vertreten. In vielen Fällen würden Beschuldigte zu erzwungenen Geständnissen gedrängt.

Das neue Gesetz räumt den Revolutionsgerichten weitreichende Interpretationsspielräume ein. So kann bereits die Nutzung des amerikanischen Internetanbieters Starlink, der Kontakt zu ausländischen Medien oder das Dokumentieren von Kriegsschäden als „Spionage“ gewertet werden – mit der möglichen Folge der Todesstrafe. Seit Wochen hat das Regime in Teheran das Internet weitgehend abgeschaltet, um die Menschen von der Weltöffentlichkeit abzuschirmen.

Ein Anwalt berichtet von einem Fall, in dem ein Bürger nun mit der Todesstrafe konfrontiert ist, weil er Informationen über Sicherheitskräfte in einer Moschee am Rande Teherans an ein ausländisches Medium weitergegeben hat. Nach Angaben des Anwalts befinden sich derzeit mehr als 30 weitere Personen unter ähnlichen Vorwürfen in akuter Gefahr. Seit einer entsprechenden Anweisung des Justizchefs Gholamhossein Mohseni-Esche'i habe sich die Praxis der Urteilsverschärfung deutlich beschleunigt: „Eine neue Welle von Hinrichtungen steht bevor.“

Am Abend des 8. Januar, dem ersten Tag der tödlichen Gewalt gegen Demonstrierende, rief Mohammad Amin seinen Vater an und bat ihn um etwas Geld. Auf seinem Konto hatte er nur umgerechnet vier Euro – zu wenig für das Computerspiel, das er sich kaufen wollte. Als es dunkel wurde, versuchte der Vater, ihn erneut zu erreichen, um ihm zu sagen, er solle an diesem Abend früher nach Hause kommen. Doch die Verbindung brach mit unverständlichen Geräuschen ab.

Der Vater berichtet: „Seit jener Nacht, in der mein Sohn festgenommen wurde, durfte ich seine Stimme nur dreimal für jeweils etwa 30 Sekunden am Telefon hören. Bis wir dann in der ersten Woche nach Nowruz (dem persischen Neujahrsfest, dieses Jahr am 20. März, Anm. d. Red.) im Fernsehen erfuhren, dass er hingerichtet worden war.“

Obwohl die staatliche Propaganda Mohammad Amin und fünf weitere mit ihm festgenommene junge Männer als „terroristische Kräfte im Auftrag der USA und Israels“ darstellt, beschränken sich die Vorwürfe nach Angaben von Beobachtern auf das Betreten eines bereits brennenden Stützpunkts der Basidsch, einer Miliz der Revolutionsgarden.

Weder sei dabei jemand getötet worden, noch gebe es Hinweise darauf, dass die Jugendlichen für den Brand verantwortlich gewesen seien. Dennoch wurden bislang vier von ihnen hingerichtet, zwei weitere warten auf die Vollstreckung ihrer Urteile.

Gezielte Vergeltung

Parallel dazu mehren sich Hinweise auf eine Politik gezielter Vergeltung. Vergleichbar mit der Praxis der deutschen Nationalsozialisten in Italien in den Jahren 1943 und 1944, als für jeden getöteten Soldaten der Wehrmacht mehrere Zivilisten hingerichtet wurden. Als jüngstes Beispiel wurde vergangene Woche bekannt, dass neun Personen im Zusammenhang mit der Tötung eines Basidsch-Mitglieds festgenommen wurden – dem Sohn eines Kommandeurs der Revolutionsgarden, der während der gewaltsamen Niederschlagung der Januar-Proteste ums Leben gekommen war.

Solche Formen der Vergeltung sind jedoch nicht neu: Bereits im Jahr 2022, im Kontext der sogenannten „Frau, Leben, Freiheit“-Bewegung, waren Dutzende Menschen unter dem Vorwurf der angeblichen Tötung zweier Basidsch-Angehöriger verhaftet worden, vier von ihnen wurden hingerichtet.

Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen wurden im vergangenen Jahr mindestens 1639 Menschen im Iran hingerichtet – ein neuer Höchstwert. Iranische Menschenrechtsaktivisten warnen, dass angesichts der zunehmenden Geschwindigkeit der Hinrichtungen – insbesondere der beschleunigten Verfahren unter den aktuellen Krisenbedingungen – kaum Hoffnung auf eine Verbesserung der Lage besteht.

Die Menschenrechts-Kampagne „Dienstage gegen Hinrichtung“, die sich mittlerweile in ihrer 118. Woche befindet, berichtete in einer Stellungnahme von „systematischen Erniedrigungen“ von Gefangenen: Sicherheitskräfte würden durch Rasieren der Haare, Beschimpfungen und verbale Misshandlungen versuchen, die Betroffenen zu demütigen. „Dieses entwürdigende und unmenschliche Verhalten setzt sich selbst auf dem Weg zum Galgen fort.“

Die Initiative wurde vom Schriftsteller und Menschenrechtsaktivisten Ahmadreza Haeri ins Leben gerufen, der seit Juni 2022 in Haft sitzt und aufgrund seiner Rolle in der Kampagne gegen die Todesstrafe wiederholt mit neuen Anklagen konfrontiert wurde. Auch Narges Mohammadi, Friedensnobelpreisträgerin des Jahres 2023 und Mitglied der Kampagne „Schrittweise Abschaffung der Todesstrafe im Iran“, befindet sich erneut in Haft.

Nachdem sie im vergangenen Jahr aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend freigelassen worden war, wurde sie noch vor den Januar-Protesten in der Stadt Maschhad erneut festgenommen und wird derzeit im Hochsicherheitsbereich des Gefängnisses von Zandschan festgehalten. Im vergangenen Monat wurde berichtet, dass sie im Gefängnis einen Schlaganfall erlitten habe und sich in kritischem Zustand befinde. Dennoch lehnen die Justizbehörden ihre Freilassung weiterhin ab.

Das Klima der Repression hat inzwischen auch die juristische Verteidigung erreicht. In der vergangenen Woche wurden zwei bekannte Anwälte – Amir Raisian und Milad Panahipour – vor die Sicherheitsstaatsanwaltschaft geladen und Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet, nachdem sie auf die drohende Hinrichtung eines 19-jährigen Demonstranten aufmerksam gemacht hatten.

Proteste im Iran gegen das Regime am 9. Januar

Ein älterer Verwandter des hingerichteten jungen Mannes Mohammad Amin berichtet, dass die Familie bereits am Tag nach seinem Verschwinden begann, nach ihm zu suchen: „Zuerst gingen wir in die Krankenhäuser – es war chaotisch. Überall lagen Verletzte, viele wurden auf den Fluren zurückgelassen. Dann schickte man uns zur Gerichtsmedizin in Kahrizak. Dort sind wir zusammengebrochen.“

Gemeinsam mit dem Vater mussten sie rund 400 Leichensäcke durchsuchen – Opfer der ersten Nacht der Gewalt. „Es waren alles junge Menschen. Mädchen und Jungen, sie lagen wie Blumen nebeneinander.“

Die Repression endet nicht mit der Hinrichtung

Doch die Familie wusste nicht, dass dies erst der Beginn eines langen und möglicherweise endlosen Weges war. Für viele Angehörige endet die Repression nicht mit der Hinrichtung. Die Leichname der zuletzt hingerichteten politischen Gefangenen wurden ihren Familien nicht übergeben. Nach Angaben von Anwälten verweigern die Behörden auch die Bekanntgabe der Begräbnisorte.

Die Kampagne „Dienstage gegen Hinrichtung“ bezeichnet diese Praxis in ihrer jüngsten Erklärung als Teil einer Politik des „erzwungenen Verschwindenlassens“ und damit als ein mögliches Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die Islamische Republik weist in diesem Zusammenhang eine lange und belastete Geschichte auf: die Massenhinrichtungen politischer Gefangener im Sommer 1988 und deren Bestattung in anonymen Massengräbern, sowie die wiederholte Verweigerung der Herausgabe von Leichnamen – insbesondere bei kurdischen und belutschischen Opfern. Solche Praktiken verletzen nicht nur das Recht der Familien auf Trauer, sondern auch das Recht auf Aufklärung des Schicksals der Betroffenen.

Familien von Hingerichteten äußern zudem zunehmend Sorge über Gerüchte hinsichtlich möglichen Organhandels. Ein Menschenrechtsanwalt erklärt: „Diese Berichte mögen spekulativ erscheinen. Doch wenn ein Staat Leichname nicht zurückgibt, eröffnet das Raum für jede Art von Missbrauch. Unsere Erfahrung zeigt, dass in diesem System nichts ausgeschlossen werden kann.“

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