Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will im Juni einen Gesetzentwurf zur Lockerung des Acht-Stunden-Arbeitstages vorlegen. Teil des Gesetzespakets werde die Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung sein, kündigte die SPD-Co-Chefin am Mittwoch in der Befragung der Bundesregierung vor dem Bundestag an. Diese sei wichtig, um Beschäftigte in Bereichen ohne starke Mitbestimmung vor Ausbeutung zu schützen, etwa bei Paketdiensten. Es gehe nicht darum, die Arbeitszeiten allgemein auszuweiten. Ziel sei es, insbesondere Frauen und jungen Vätern ‌die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes stößt bei den Gewerkschaften indes auf scharfe Kritik. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, zur Erhöhung der Flexibilität die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. „Ob die Regierung das wirklich noch durchzieht, wird man sehen“, ‌sagt die Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, jüngst der „Süddeutschen Zeitung“. „Ich kann davon nur abraten.“

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte bereits im Januar auf eine schnelle Umsetzung gedrängt und sich für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit für alle Branchen ausgesprochen. Nach dem geltenden Arbeitszeitgesetz ist in ‌der Regel eine tägliche Arbeitszeit von ‌acht Stunden bei einer 48-Stunden-Woche die Obergrenze. Gespräche mit Arbeitgebern und Gewerkschaften hatten nach früheren Angaben ‌des Ministeriums gezeigt, dass die Positionen sehr weit ‌auseinanderlägen.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.