- Bei Hubigs Gesetzentwurf geht es um eine Sensibilisierung, sagt Anwältin Eva Becker.
- Dabei wird vor allem beim Umgangsrecht und der Erfahrung von Gewalt nachgeschärft.
- Doch das Gesetz Erfolg hat, müssen die Familiengerichte ausreichend Personal und Befugnisse haben.
Die Rechtsanwältin Eva Becker begrüßt die Nachschärfung beim Schutz vor häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder. Sie erklärte im Interview mit MDR AKTUELL, dass es dabei um eine "Sensibilisierung" gehe. Vor allem mit Blick auf die aktuellen Zahlen, die es zu Gewaltvorfällen in Familien gebe, sei das etwas, dass man nicht geringschätzen dürfe.
Gesetze sind auch dazu da, der Gesellschaft aufzuzeigen, was "Common Sense" ist.
Gesetze sind Becker zufolge in einer Gesellschaft auch dazu da, zu zeigen, was "Common Sense" ist und das sei eben nicht Gewalt, sondern Gewaltschutz.
Hubigs Gesetzesentwurf enthalte aber auch konkrete Änderungen. Zum Beispiel sei es künftig leichter für unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind zu beantragen, sagt Becker. Generell werde es leichter Regelungen zu Umgang und Sorge zu treffen.
Umgangsrecht kann bei Häuslicher Gewalt leichter eingeschränkt werden
Neu sei auch, dass das Gesetz klarstelle, dass bei Häuslicher Gewalt das Umgangsrecht mit den Kindern auch dann eingeschränkt werden kann, wenn sie selbst nicht direkt von der Gewalt betroffen seien. Das war Becker zufolge bisher strittig und nicht leicht umzusetzen, weil es keine klaren Vorgaben gab.
Wie praxistauglich die Vorgaben Hubigs seien, müsse sich erst zeigen. Gewaltschutz spiele bereits eine zentrale Rolle und auch an den wesentlichen Maßnahmen, die die Gerichte verhängen könnten, ändere sich erstmal nichts.
Wenn man möchte, dass bei Familiengerichten der Schutz von Personen in einem angemessenen Maß stattfindet, dann muss man die Gerichte eben ausstatten.
Wie Becker erklärt, ist bisher oft das Problem, dass Familienrichterinnen und -richter nicht die gleichen Befugnisse wie strafrechtliche Ermittlungsbehörden haben. "Sie haben (...) keine Polizeibeamten, die sie rausschicken können, um Sachverhalte zu ermitteln". Das erschwere die Arbeit der Gerichte.
Wenn das Ziel sei, dass Familiengerichte Menschen in einem angemessenen Maße schützen könnten, müsse man sie entsprechend ausstatten, betont Becker. Es brauche sowohl genug Personal, als auch die Möglichkeit, Ermittlungen durchzuführen. Beides sei in Hubigs Gesetzentwurf bisher nicht vorgesehen.
MDR (akq)
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