Inhalt des Artikels:
- Es gibt Konzepte für Amok-Früherkennung
- Wo sie schon umgesetzt werden – und wo nicht
- Wie lief das bei dem Leipziger Amokfahrer?
- Festhalten in der Psychiatrie?
Die Polizei kannte die Bedrohungen im familiären Umfeld, die Klinik kannte den psychischen Gesundheitszustand, Jugend‑ und Gesundheitsamt waren informiert. Doch offenbar sah vor der Amokfahrt in Leipzig jede Behörde zunächst nur ihren Ausschnitt und nicht das ganze Bild. So ist der bisherige Eindruck einer detaillierten MDR-Rekonstruktion der Tat und der Zeit davor. Damit rückt ein strukturelles Problem in den Fokus und die Frage: Hätte ein Bedrohungsmanagement bei den Behörden helfen können?
Es gibt Konzepte für Amok-Früherkennung
Bei der Früherkennung von Gefährdern und Extremisten arbeiten Sicherheitsbehörden längst enger zusammen. Für mögliche Amoktäter hingegen gibt es das bisher nicht flächendeckend.
Nach einer Amokfahrt in Trier Ende 2020 und sechs Toten hatte die Innenministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegründet. Ihr Ziel: Vorschläge für ein bundesweites Früherkennungssystem für Amoktäter. Im Januar 2023 legte sie Ergebnisse vor. Das als vertraulich eingestufte Papier liegt MDR INVESTIGATIV vor. Es enthält Vorschläge, wie Behörden mit einem Bedrohungsmanagement womöglich Amoktaten verhindern könnten.
Kern ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und weiteren Partnern wie Sozial- und Jugendamt, Waffenbehörde, Schuldnerberatung oder soziale Einrichtungen. Die sehen mögliche Alarmzeichen oft früher als die Polizei. In Fallkonferenzen können alle mit einer auffälligen Person befassten Stellen und die Polizei ihre Informationen austauschen, über Gefahren und mögliche Schritte beraten, etwa über Überwachung durch die Polizei, therapeutische Angebote oder über Schutzmaßnahmen für potenzielle Opfer.
Wo sie schon umgesetzt werden – und wo nicht
Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und das Saarland haben nach eigenen Angaben ein Management zur Früherkennung möglicher Amoktaten eingeführt.
- Sachsen will jetzt beginnen, die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe umzusetzen. Auf MDR-Anfrage bestätigte das Landeskriminalamt: "Ein behördliches Bedrohungsmanagement bzw. Früherkennungssystem (...) zur Prävention von Amoktaten ist entsprechend für den Freistaat geplant." Die Pilotphase solle am 1. Juli beginnen. Auf die Frage, warum Sachsen erst dreieinhalb Jahre nach dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe damit beginnt, erklärte das Innenministerium, der Aufbau sei komplex und hänge von der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern ab. Auch andere Bundesländer seien noch in der Pilot- oder Projektphase.
- In Sachsen-Anhalt wird seit dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 diskutiert, ob und wie die Tat möglicherweise hätte verhindert werden können. Doch auch hier ist Früherkennung noch in Arbeit. Das Innenministerium antwortete auf Anfrage: "Der Abschluss der Konzeptionierung und die Umsetzung für die Landespolizei Sachsen-Anhalt stehen zum Ende des ersten Halbjahres 2026 kurz bevor." Allerdings habe man nach dem Magdeburger Anschlag auch Polizei-Prüfgruppen eingesetzt, um Risiko-Personen zu überprüfen.
- Auch Thüringen hat noch kein flächendeckendes System zur frühen Erkennung möglicher Amoktaten. Auf Nachfrage verweist das LKA auf Antworten zu einer Anfrage im Landtag im April 2025. Demnach erarbeitet das Land an einem Konzept in einer besonderen Aufbauorganisation.
Brandenburg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Berlin und Bremen antworteten, die Umsetzung der Beschlüsse sei in Arbeit. Mecklenburg-Vorpommern hat kein Bedrohungsmanagement, man prüfe aber dessen Einführung. Aus Baden-Württemberg hieß es, ein "ganzheitlicher" Ansatz werde erarbeitet. Und Hessen verwies darauf, dass der Bericht noch unter Verschluss stehe und zur Umsetzung keine Fragen beantwortet würden.
Wie funktioniert das bei häuslicher Gewalt?
Bei häuslicher Gewalt greift unter anderem in Sachsen ein anderer Mechanismus, das Hochrisiko-Management. Auch dabei arbeiten Behörden zusammen, meist mit bestimmten Instrumenten. Eines heißt ODARA und wird häufig angewendet. Es soll das Risiko einschätzen helfen, dass jemand eine schwere Gewalttat gegen eine ihm nahestehende Person verübt.
Im ODARA werden 13 konkrete Fragen bearbeitet. Wer auf mehr als fünf Punkte kommt, gilt als Hochrisikofall. Eine Fallkonferenz, an der Polizei, die Staatsanwaltschaft, Beratungen, Jugendämter oder etwa Waffenbehörden teilnehmen, kann dann Maßnahmen beraten, vom Interventionsgespräch über Führerschein-Entzug bis hin zu präventiver Haft oder elektronischer Fußfessel, worüber allerdings auch ein Gericht entscheiden muss.
Wie lief das bei dem Leipziger Amokfahrer?
Der 33-Jährige war der Polizei erst kürzlich wegen mutmaßlicher Drohungen und Beleidigungen im familiären Umfeld aufgefallen. Nach Informationen von MDR INVESTIGATIV kam es zu Ermittlungen und nach einer Anzeige seiner Ex-Ehefrau dann auch zur ODARA-Einschätzung. Die dabei ermittelte Punktzahl soll den Mann allerdings nicht zum Hochrisiko-Fall gemacht haben.
Dennoch soll die Polizei mit ihm ein sogenanntes Interventionsgespräch geführt haben – auch, weil er in zahlreichen Nachrichten die Familie seiner Ex-Frau bedroht haben soll. Im Rahmen des Hochrisikomanagements für Fälle möglicher häuslicher Gewalt wurde der Mann also geprüft – und fiel durch das Raster. Ob er durch ein behördliches Bedrohungsmanagement für mögliche Amoktäter rechtzeitig als gefährlich erkannt worden wäre, ist offen.
MDR-Recherchen zeigen ein weiteres Hindernis: Datenschutz. Behörden dürfen Informationen über Personen oft nicht ohne weiteres austauschen. Was die Privatsphäre schützen soll, kann dazu führen, die Warnsignale zu übersehen – wie ein Puzzle, das niemand zusammensetzt.
Festhalten in der Psychiatrie?
Wer sich selbst in eine psychiatrische Klinik begibt, kann sich auch selbst entlassen. So war es offenbar auch im Fall des Amokfahrers von Leipzig. Zwangsweise in der Psychiatrie festgehalten zu werden ist nur möglich, wenn akute Gefahr für die Person selbst oder andere besteht, diese nicht anders abgewendet werden kann und ein Richter zustimmt. Grundlage sind Gesetze der Länder, etwa in Sachsen.
Im Fall des Leipziger Amokfahrers ist nach der Tat jetzt jedoch die Strafprozessordnung entscheidend: Als Beschuldigter würde der Mann eigentlich in Untersuchungshaft sitzen. Weil aber der Ermittlungsrichter eine schwere psychische Störung für wahrscheinlich hält, ordnete er die vorläufige und haftartige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Selbst entlassen kann sich der Beschuldigte dort aber nicht.
MDR INVESTIGATIV (ksc)
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