• Mit der Apothekenreform werden Apotheken mehr Leistungen anbieten können: etwa Tetanus-Impfungen und Standard-Blutentnahmen.
  • Mit der Reform können Apotheken zudem höhere Pauschalbeträge abrechnen.
  • Der GKV-Spitzenverband und die Opposition warnen vor hohen Kosten, die dadurch entstehen.

In Apotheken sollen Patientinnen und Patienten künftig mehr Leistungen wie Impfungen, Vorsorge und Tests bekommen können. Das sieht ein Gesetz der schwarz-roten Koalition vor, das der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen hat. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte, um die Versorgung sicherstellen zu können, müssten die Aufgaben auf mehr Schultern verteilt werden. "Apotheken spielen dabei eine zentrale Rolle." Das Gesetz stärke die Apothekenlandschaft auch finanziell und sorge für weniger Bürokratie.

Tetanus-Impfungen und Blutentnahmen

Konkret sollen Apotheken unter anderem neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung anbieten können – etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen. Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit "Totimpfstoffen" angeboten werden können, zum Beispiel auch gegen Tetanus und die durch Zecken übertragene Krankheit FSME. Wie bei Corona-Tests in der Pandemie sollen selbst zu bezahlende Schnelltests etwa zu Influenza-, Noro- oder Rotaviren möglich sein. 

Apotheken sollen in bestimmten Fällen außerdem verschreibungspflichtige Medikamente direkt abgeben können, ohne dass ein ärztliches Rezept vorliegt – etwa an Menschen mit chronischer Erkrankung. Erlaubt werden sollen auch Standard-Blutentnahmen, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren – allerdings nur bei Patienten ab 18 Jahren. Voraussetzung ist auch eine vorherige ärztliche Schulung. Bei Ärztevertretern stoßen diese neuen Möglichkeiten auf scharfe Kritik.

Höhere Pauschalbeträge für Apotheken

Weitere Maßnahmen der Reform sehen vor, Apotheken von Bürokratie zu entlasten, Arbeitsvorschriften zu flexibilieren und ihre wirtschaftliche Situation zu stärken. In ländlichen Regionen soll etwa ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt und die Gründung von Zweigapotheken erleichtert werden.

Geplant ist unter anderem die Erhöhung des so genannten Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält. Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.

Apothekenfixum: Kritik von GKV und Opposition

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) warnte, dass allein diese Erhöhung die gesetzlichen Krankenkassen rund 875 Millionen Euro pro Jahr kosten werde. Die Vize-Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis betonte, weitere Punkte der Reform führten dazu, dass sich die Kosten im kommenden Jahr auf "deutlich über einer Milliarde Euro" summieren würden.

Auch die Grünen im Bundestag zeigten sich empört über die Kosten. Die Grünen-Haushaltspolitikerin Paula Piechotta bezeichnete die Reform als "Murks". In einer Zeit, in der über Einsparungen bei den Sozialversicherungen beraten werde, belaste die Reform das Sozialsystem um Milliarden – ohne Gegenfinanzierung, kritisierte sie. Der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar beklagte ein "Hin- und Her-Geschiebe" in der Gesundheitspolitik. Die Apotheken bekämen mehr Geld, und auf die Versicherten kämen mit der geplanten GKV-Reform höhere Zuzahlungen auf Arzneien zu.

dpa, KNA, AFP (kar)

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