Die Bundesregierung hat weitere Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie beschlossen. Im zweiten sogenannten Entlastungskabinett einigte sich die schwarz-rote Koalition darauf, bürokratische Vorgaben abzuschaffen, die einer jährlichen Entlastung von rund 600 Millionen Euro entsprechen. Nach Angaben von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) addieren sich die beschlossenen Maßnahmen seit dem Start der Agenda auf 10,4 Milliarden Euro jährlich.
Als sogenanntes Entlastungskabinett bezeichnet die Bundesregierung eine Kabinettssitzung, bei der ausschließlich Maßnahmen zum Bürokratieabbau behandelt werden. Ein erstes „Entlastungskabinett“ auf Initiative Wildbergers hatte Anfang November stattgefunden.
Zwei Instrumente hob der Minister nun besonders hervor: Zum einen die sogenannte Genehmigungsfiktion, nach der Anträge künftig nach vier Monaten automatisch als genehmigt gelten, wenn die zuständige Behörde bis dahin keine Entscheidung getroffen hat.
Zum Zweiten soll eine Beweislastumkehr eingeführt werden, bei der künftig der Staat begründen muss, warum eine Berichtspflicht bestehen bleibt – nicht mehr das Unternehmen deren Wegfall.
Diese Maßnahmen sind beschlossen
Umweltplakette: Autos mit E-Kennzeichen werden von der Pflicht befreit, eine Plakette an der Windschutzscheibe anzubringen. Die Luftqualitätsstandards bleiben unverändert.
Gesundheitswesen: Mit dem GeDIG (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen) sollen der digitale Nachrichtenversand gefördert, die elektronische Überweisung eingeführt und der Leistungsumfang der elektronischen Patientenakte ausgeweitet werden. Auch Hürden bei der Cloud-Nutzung in Kliniken sollen fallen.
Arbeitsförderung: Bei der Jobsuche soll künftig die Devise „Digital First“ gelten. Das bedeutet ganz praktisch: Arbeitslose können künftig mit dem Jobcenter per E-Mail verbindliche Vereinbarungen treffen. Auch Pflichttermine beim Amt können künftig digital per Videoschalte erledigt werden.
Genehmigungsfiktion: Entscheidet eine Behörde nicht binnen vier Monaten, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Berichtspflichten: Ein Berichtsentlastungsgesetz kehrt die Beweislast um – der Staat muss künftig begründen, warum eine Pflicht bestehen bleibt.
EU-Umsetzung: Neue EU-Vorgaben sollen eins zu eins umgesetzt, bestehende Gesetze etwa im Energiebereich auf das EU-Minimum zurückgebaut werden.
Verkehr: Lkw-Fahrverbote an rein regionalen Feiertagen wie Fronleichnam, Reformationstag oder Allerheiligen sollen wegfallen. Nachweise für Lang-Lkw dürfen künftig digital mitgeführt werden. Für Taxi- und Mietwagenunternehmen sollen die Länder Vorgaben etwa zur Ortskenntnis lockern können.
Geräteprüfung: Elektrische Anlagen und Geräte von der Kaffeemaschine bis zur Großanlage müssen nicht mehr regelmäßig geprüft werden. Dies ist nur noch bei einem Gefährdungspotenzial vorgeschrieben. Bisher war eine ein- bis zweijährige Funktionsprüfung vorgeschrieben.
Wirtschaftsvertreter begrüßten die geplanten Maßnahmen, mahnten aber mehr Konsequenz an. „Der Handlungsdruck ist enorm“, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov; in einer Umfrage der Kammer hatten zuletzt 45 Prozent der Firmen Bürokratie als größte Herausforderung genannt. Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, sprach von einem richtigen Zeichen, das aber nur ein Startschuss sein könne. Beide betonten, in der Vergangenheit sei zu viel versprochen und zu wenig umgesetzt worden.
Beim ersten Entlastungskabinett im November 2025 wurden Entlastungen von mehr als acht Milliarden Euro pro Jahr beschlossen, darunter das Sofortprogramm im Arbeitsschutz mit dem Wegfall von rund 123.000 Sicherheitsbeauftragten in den Unternehmen.
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