Nach dem Auftritt des Kabarettisten Uwe Steimle bei einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Man habe ein Verfahren nach Paragraf 126 des Strafgesetzbuches eingeleitet, sagte eine Sprecherin dem „Spiegel“. Der Paragraf sanktioniert die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
Steimle bezeichnete die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der Veranstaltung als „das Merkel“ und sagte mit Blick auf das jüngst vorgestellte Porträt der CDU-Politikerin: „Warum hat sie sich im Stehen malen lassen? Weil sie ahnt, sie wird bald sitzen.“ Er legte nach: „Im Moment hängt sie erst mal und wenn alle Stränge reißen oder der Nagel bricht, dann stellen wir sie an die Wand. Uns wird schon was einfallen.“
Über den amtierenden Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte Steimle: „Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal: Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“ Der Widerstandskämpfer Claus Schenk Graf von Stauffenberg hatte im Juli 1944 ein Attentat auf Adolf Hitler verübt, das misslang. Stauffenberg bezahlte den Umsturzversuch mit seinem Leben.
Neben Steimle nahmen der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im September, Ulrich Siegmund, und der AfD-Bundesvorsitzende Tino Chrupalla an der Diskussionsveranstaltung teil. Zum Ende der Podiumsdiskussion sollte eigentlich die deutsche Nationalhymne gesungen werden. Steimle stimmte stattdessen jedoch die DDR-Hymne „Auferstanden aus Ruinen“ an. Siegmund und Chrupalla sangen mit. Im Anschluss an das DDR-Lied wurde auch noch die deutsche Nationalhymne gesungen.
Aus dem Bundeskanzleramt hieß es, Friedrich Merz lasse prinzipiell keine Anzeigen etwa wegen Beleidigung erstatten. Auch in diesem Fall verzichtet Merz nach „Spiegel“-Informationen darauf. Eine Sprecherin der ehemaligen Bundeskanzlerin teilte dem „Spiegel“ mit, Angela Merkel habe in ihrer Amtszeit ihrer Erinnerung nach keine Strafanträge gestellt. „Auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt hält sie an dieser Vorgehensweise fest.“
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