Der Fall der jahrelang krankgeschriebenen Lehrerin vom Berufskolleg Wesel zieht weitere Kreise. Wie „Bild“ berichtet, erhielt die Studienrätin aus Duisburg während ihrer fast 17 Jahre andauernden Krankschreibung nicht nur durchgehend ihre vollen Bezüge – sie profitierte in dieser Zeit auch von mehreren Gehaltserhöhungen.

Möglich macht das die Landesbesoldungsordnung: Das Gehalt von Beamten steigt in festen Abständen mit der Dienstzeit, zunächst nach drei, später nach vier Jahren – die sogenannten Erfahrungsstufen. „Der Stufenaufstieg innerhalb einer Besoldungsgruppe ist an die Dienstzeit gekoppelt. Eine krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit führt nicht dazu, dass der Stufenaufstieg unterbrochen wird“, sagte eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf der „Bild“.

Die 62-Jährige begann demnach 2004 in der Besoldungsgruppe A 13. Laut „Bild“ erreichte sie zuletzt die Stufe 12 – und damit ein Monatsgehalt von 6174,04 Euro brutto. Mindestens zwei Gehaltssprünge fielen dem Bericht zufolge in die Zeit ihrer Krankschreibung.

Ende Mai hatte die Bezirksregierung die Beamtin nach einer amtsärztlichen Untersuchung wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Dagegen klagt die Lehrerin vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, wie auch WELT bestätigt wurde.

Seit der Zurruhesetzung erhält die Frau nach Darstellung des nordrhein-westfälischen Schulministeriums nur noch Bezüge in Höhe des ihr zustehenden Ruhegehalts – trotz der laufenden Klage. Laut „Bild“ bedeutet das für die Lehrerin einen Verlust von etwa 1500 bis 2000 Euro brutto im Monat.

Sollte ihre Klage Erfolg haben, müssten die einbehaltenen Bezüge nachgezahlt werden. Wann das Gericht entscheidet, ist nach Angaben eines Sprechers noch nicht absehbar.

Strafverfahren blockiert Disziplinarverfahren

Auch das Disziplinarverfahren gegen die Beamtin liegt vorerst auf Eis. Es sei ausgesetzt worden, weil parallel ein strafrechtliches Verfahren laufe, teilte das Schulministerium mit. Die strafrechtlichen Ermittlungen seien für den Ausgang des Disziplinarverfahrens von Bedeutung, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärte unter Verweis auf das Landesbeamtengesetz, sie arbeite intensiv daran, den Vorgang abzuschließen.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt gegen die Lehrerin wegen möglichen Betrugs. Der Verdacht: Sie soll ihre Dienstunfähigkeit vorgetäuscht und in dieser Zeit als Heilpraktikerin gearbeitet haben. Zudem nahm sie den Ermittlungen zufolge an einem Gründungswettbewerb teil. Weil sie dadurch zu Unrecht ihre Dienstbezüge erhalten haben könnte, prüfen die Ermittler den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung im März wurde „potenziell beweiserhebliches Material“ sichergestellt, die Auswertung dauert an. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Pädagogin hatte seit 2009 nicht mehr unterrichtet. Immer wieder ließ sie sich wegen eines psychischen Leidens krankschreiben, ohne dass das Land eingriff und eine amtsärztliche Untersuchung einforderte. Der Fall hatte im vergangenen Jahr bundesweit Schlagzeilen gemacht und auch die Landespolitik beschäftigt. Wegen der jahrelangen Untätigkeit wurde neben dem Verfahren gegen die Lehrerin auch ein Disziplinarverfahren gegen einen Mitarbeiter der Bezirksregierung eingeleitet.

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