Vor dem Hintergrund des Terroranschlags auf den Christopher Street ⁠Day (CSD) in Berlin hat die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) umfassende Gesetzesreformen gefordert.

In einem am Mittwoch veröffentlichten Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz verlangt sie Änderungen im Staatsbürgerschafts-, Aufenthalts- und Asylrecht. ⁠Anlass seien die anhaltenden Herausforderungen für die innere Sicherheit.

„Bei einer Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts ‌sollte nicht nur geprüft werden, ​unter welchen Voraussetzungen eine Aberkennung ‌der deutschen Staatsbürgerschaft bei Mehrstaatlern möglich sein kann“, sagte der ​DPolG-Bundesvorsitzende Heiko Teggatz.

1. Neuausrichtung des Staatsangehörigkeitsrechts

Ebenso notwendig sei eine grundsätzliche Neuausrichtung des Staatsangehörigkeitsrechts: Die deutsche Staatsbürgerschaft sollte wieder ​stärker an eine nachweislich erfolgreiche Integration geknüpft werden und den Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses bilden.

Nach dem Anschlag mit einer Toten und ​31 teils schwer Verletzten ist die Debatte um Islamismus, Staatsbürgerrecht und schärfere Strafen neu entbrannt. Der ‌mutmaßliche Attentäter, der einen Tag später aufgespürt und erschossen wurde, war Deutscher mit libanesischen Wurzeln. Er war als Gefährder bekannt und bereits verurteilt worden, kam jedoch auf Bewährung auf freien Fuß. Kanzler Merz (CDU) hatte zwar eingeräumt, dass ein Entzug der Staatsbürgerschaft in diesem Fall unmöglich gewesen sei, bei Doppelstaatlern sei dies ⁠aber eine Option.

2. Nachschärfung der Regelungen zur Ausweisung

Die DPolG fordert zudem eine Nachschärfung der Regelungen zur Ausweisung. Der Staat müsse konsequenter von seinem besonderen ‌Ausweisungsinteresse Gebrauch machen. In der Praxis komme es immer wieder vor, dass Ausweisungen nicht vollzogen würden, ‌weil Gerichte im Einzelfall keine hinreichende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und ‌Ordnung erkennen. Die Gewerkschaft verlangt ⁠daher ⁠eine gesetzliche Klarstellung, dass die im Aufenthaltsgesetz genannten Tatbestände als Beleg ‌für eine solche Gefahr anzusehen sind.

3. Asylrecht reformieren

Auch im ​Asylrecht sieht die DPolG Handlungsbedarf, insbesondere bei den Vorschriften zum Widerruf des Schutzstatus. Hintergrund sind Fälle, in ​denen ​Menschen trotz eines in Deutschland gewährten Schutzes in ihre Herkunftsländer reisen.

Die bestehenden Ausnahmeregelungen und Ermessensspielräume führten in ⁠der Praxis zu langwierigen Verfahren. „Unsere Vorschläge liegen seit Langem auf dem Tisch“, erklärte Teggatz. „Wer sicherheitspolitische Defizite erkannt hat, muss daraus auch die erforderlichen gesetzgeberischen Konsequenzen ​ziehen.“

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