Die Deutsche Umwelthilfe hat schon für den Monat September eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz angekündigt.  Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Ziel der Klimaneutralität 2045 könne mit diesem Gesetz nicht erreicht werden, sagte Metz. Nach 2044 werde nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein. „Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer werden junge Menschen sein, die in ihrer Lebenszeit noch gravierendere Auswirkungen der Erderhitzung erleben als jetzt. Sie wohnen zur Miete und sind daher auch stark von den Regelungen im Gebäudemodernisierungsgesetz betroffen.“

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.

Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Der Kern des früheren und von der Ampel-Regierung beschlossenen „Heizungsgesetzes“ fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.

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