Für den tödlichen Autoanschlag auf eine Demonstration in München ist der Angeklagte Farhad N. wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht der bayerischen Landeshauptstadt stellte bei dem aus Afghanistan stammenden 25-Jährigen am Donnerstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert.

Bei der Attacke auf einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi waren im Februar 2025 eine Frau und deren zweijährige Tochter im Kinderwagen getötet und mehr als 40 Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden.

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass N. absichtlich von hinten mit einem Auto in den Demonstrationszug fuhr. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne sagte, der Tatort sei „ein einziges Trümmerfeld“ auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen.

Tat auf „Vernichtung von Menschenleben“ ausgelegt

„Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt“, hatte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer gesagt. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen. Außerdem hätten persönliche Gefühlsregungen wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung eine Rolle gespielt. N. machte im Prozess keine Angaben zu seinem Motiv.

Szene der Tat vom Februar 2025 in München

Die Bundesanwaltschaft hatte deshalb eine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie. Zur Begründung nannten die Anwälte, dass ihr Mandant deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie zeige – einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen.

Das Gericht verurteilte N. wegen zweifachen Mordes und 23‑fachem versuchten Mordes. Damit wertete die Kammer einen Fall mehr als versuchten Mord als die Bundesanwaltschaft. Außerdem verurteilte das Gericht den 2016 nach Deutschland gekommenen Angeklagten wegen 19-facher gefährlicher Körperverletzung und dreifacher vorsätzlicher Körperverletzung.

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