Drei Jahre nach der Flugblattaffäre um Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger läuft gegen den Ex-Lehrer an der Schule des Freie-Wähler-Chefs ein Verfahren wegen der verbotenen Weitergabe von Dienstgeheimnissen. Er soll bei einem Abitreffen im Juli 2023 einen Ausdruck des fraglichen Flugblatts herumgezeigt und Details aus seiner Tätigkeit im Disziplinarausschuss der Schule bezüglich des ehemaligen Schülers Hubert Aiwanger geäußert haben. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Regensburg mit.

Wegen des neuen Ermittlungsverfahrens ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft das laufende Disziplinarverfahren gegen den Lehrer im Ruhestand aktuell ausgesetzt. „Die Ermittlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen“, hieß es von der Behörde.

Für den Ex-Lehrer gelte „uneingeschränkt die Unschuldsvermutung“. Im für ihn schlimmsten Fall könnte dem Ex-Lehrer infolge des Disziplinarverfahrens eine Kürzung oder gar eine vollständige Aberkennung der Pension drohen. Auch für Lehrer im Ruhestand gilt eine Pflicht zur Verschwiegenheit für Dienstgeheimnisse.

Ehemalige Schülerin stellte Strafanzeige gegen Ex-Lehrer

Auslöser des Ermittlungsverfahrens gegen den Ex-Lehrer ist den Angaben zufolge die Strafanzeige einer ehemaligen Schülerin des Abiturjahrgangs von 1998. Aiwanger selbst habe auf Anfrage der Staatsanwaltschaft Regensburg aber keinen Strafantrag wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen gestellt. Das Kultusministerium habe seinerseits aber eine Ermächtigung zur Verfolgung des Straftatbestandes der Verletzung von Dienstgeheimnissen erteilt.

Die Flugblattaffäre war am 25. August 2023 durch einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ ins Rollen gebracht worden. Aiwanger geriet damals kurz vor der Landtagswahl massiv unter Druck, nachdem öffentlich wurde, dass in seiner Schulzeit ein antisemitisches und menschenverachtendes Flugblatt bei ihm gefunden worden war. Sein Bruder sagte daraufhin, er habe das Pamphlet geschrieben.

Gegen den Lehrer wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Ihm war vorgeworfen worden, das Flugblatt an die „Süddeutsche Zeitung“ weitergegeben zu haben. Dieser Vorwurf konnte ihm im Ermittlungsverfahren aber nicht nachgewiesen werden, das Verfahren wurde im Juli 2024 eingestellt.

Die Zeitung hatte aus Gründen des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes keine Angaben gemacht. Der Beschuldigte hatte die Aussage verweigert. Für den Ex-Lehrer sprach die Möglichkeit, dass die Zeitung auch aus einer Schülerarbeit von dem Pamphlet erfahren habe. Diese war in der KZ-Gedenkstätte Dachau archiviert.

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