Mit Einführung der neuen Grundsicherung beginnen die Jobcenter, sogenannte Meldeversäumnisse neu zu zählen. Bisher von Leistungsempfängern unentschuldigt verpasste Termine werden nicht in die neue Regelung für Terminverweigerer übernommen. Das berichtet „Bild“ unter Berufung auf das Gesetz und die Bundesagentur für Arbeit.
Grund ist eine Übergangsregelung nach § 65a SGB II, die mit dem Gesetz zur Einführung der neuen Grundsicherung geschaffen wurde. Demnach werden Versäumnisse, die noch zur Zeit der Bürgergeld-Regelung stattfanden, auch nach den Regeln des Bürgergelds geahndet. Das entspricht dem Prinzip der Rechtssicherheit.
Vor Inkrafttreten der neuen Grundsicherung konnten Leistungsempfängern nach jedem versäumten Termin 56,30 Euro für je einen Monat gestrichen werden – ab dem ersten verpassten Termin.
Die neue Regelung sieht ein anderes Sanktionsregime vor. Beim ersten unentschuldigt verpassten Termin gibt es nun lediglich einen Aktenvermerk ohne Kürzung und der Leistungsempfänger wird darüber per Brief informiert. Beim zweiten Meldeversäumnis kann das Jobcenter den Regelsatz um 30 Prozent für einen Monat kürzen. Bei derzeit 563 Euro Regelsatz sind das 168,90 Euro.
Verpasst der Grundsicherungsempfänger einen dritten Termin in Folge unentschuldigt, gilt er als „nicht erreichbar“. Dann streicht das Amt den kompletten Regelsatz für einen Monat. Die Miete wird weiterhin direkt an den Vermieter gezahlt. Erfolgt innerhalb dieses Monats keine Kontaktaufnahme durch den Leistungsempfänger, stellt das Jobcenter die Unterstützung ein. Meldet sich der Leistungsempfänger innerhalb dieses einen Monats nach dem dritten Versäumnis und bringt persönlich triftige Gründe für sein Fehlen vor, kann die Grundsicherung rückwirkend ausgezahlt werden – abzüglich der 30 Prozent Minderung.
Durch die neue Regelung dürfte es in diesem Jahr noch zu keinen Fällen von Totalentzug der Unterstützung kommen. Da die Versäumnisse aus der Zeit vor dem 1. Juli nach altem Recht behandelt werden, zwischen jeder Verwarnung Fristen gelten und neue Termine erst nach Zustellung der Strafe vergeben werden dürfen, könnten die ersten Kürzungen um 30 Prozent im September erfolgen, wie „Bild“ berichtet.
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