Der ehemalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat sich vor Gericht erfolgreich gegen eine Berichterstattung von „Correctiv“ durchgesetzt. Über die Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Berlin II berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.
Demnach wurde es dem Medienhaus untersagt, den Eindruck zu erwecken, zu Guttenberg habe sich in einem Podcast für eine „punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten“ – gemeint sind Union und AfD –, für eine Minderheitsregierung und dafür, Gesetze notfalls mit der AfD zu verabschieden, ausgesprochen. Tatsächlich sei das Gegenteil der Fall, zu Guttenberg vertrete diesen Standpunkt gerade nicht. In dem Beschluss heißt es, Correctiv habe zu Guttenberg „verkürzt und verzerrend zitiert“.
Unerwähnt blieb in besagtem Artikel etwa, dass zu Guttenberg „an keiner Stelle das Modell einer von der AfD tolerierten Minderheitsregierung oder einer parlamentarischen Zusammenarbeit einer nicht über die Mehrheit der Sitze verfügenden Regierungsfraktion mit der AfD verfochten oder sich dafür als jedenfalls vorzugswürdige Regierungsform ausgesprochen hat, zitiert die „FAZ“ aus dem Beschluss.
Zum Ausdruck sei das etwa in dieser wörtlichen Passage aus dem Podcast gekommen: „Das ist, ich glaube, das ist, das ist weiterhin einfach eine, eine Geschichte, die, glaube ich, als solche für viele absolut untragbar wäre, was ich im Übrigen auch vertrete, aber dass man sagt, wer mitstimmt, stimmt mit.“
Einen Sachverhalt so weit verkürzt darzustellen, dass der Leser „ein nach der negativen Seite entstelltes Bild“ des Betreffenden erhalte, „weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden“, sei nicht zulässig, heißt es weiter.
Korrekturen und Gegendarstellung
Der am 26. Juni erschienene Artikel mit der Überschrift „Guttenberg: Der Mann aller Märkte“ hatte zu Guttenbergs Rolle als Lobbyist und politisch einflussreiche Persönlichkeit nachgezeichnet. Laut der Redaktion sei auf eine Gesprächsanfrage keine Antwort gekommen, am Tag der Veröffentlichung habe es jedoch ein Schreiben von zu Guttenbergs Anwälten gegeben, die eine Löschung des Textes forderten.
Nachträglich bearbeitet wurde der Artikel am 29. Juni, am 6. Juli und am 20. August. Zudem veröffentlichte das Portal eine Gegendarstellung des Ex-Politikers mit Korrekturen an sieben Stellen.
Der Chefredakteur von Correctiv, Justus von Daniels, sagte gegenüber der „FAZ“: „Die presserechtliche Auseinandersetzung drehte sich um eine Bewertung einer Aussage, die Guttenberg im Zusammenhang mit verschiedenen Szenarien einer Minderheitsregierung der CDU getätigt hat und die die Recherche in einem Absatz flankiert hat. Das Gericht hat geurteilt, dass unsere Darstellung in diesem Absatz unvollständig war. Das korrigieren wir und werden auf Basis der Urteilsbegründung entscheiden, ob wir gegen die Entscheidung vorgehen werden.“
Der Anwalt von Karl-Theodor zu Guttenberg, Christian Schertz, antwortete der „FAZ“: „Es geht offenbar nicht um Aufklärung im Rahmen eines investigativen Journalismus, wie es Correctiv vorgibt, sondern um das Überverkaufen oder, wie in diesem Fall, das Entstellen und Verfälschen von Aussagen aus ideologischen Gründen.“ Das Landgericht habe Correctiv ein „vernichtendes Zeugnis“ ausgestellt.
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