Unionspolitiker haben nach Berichten über den Umgang des Wittener Jobcenters mit dem als Koran-Vorleser bekannten Amer G. Konsequenzen verlangt. „Der Staat darf vor Gewaltandrohungen nicht kapitulieren“, sagte CSU-Sozialpolitiker Peter Aumer „Bild“. Wer erwerbsfähig sei, müsse bei der Arbeitsvermittlung kooperieren: „Wer die Mitwirkung verweigert, kriegt den Geldhahn abgedreht.“

Der aus Syrien nach Deutschland gekommene Amer G. ist in Witten seit Jahren bekannt. Die Regionalzeitungen berichteten seit 2021 über ihn, weil er öffentlich, ganz in Weiß gekleidet, auf einer Parkbank den Koran las. Anfangs tat der etwa Fünfzigjährige das offenbar still. Im August 2026 berichtete die „WAZ“ allerdings, dass er teils frühmorgens laut Suren vorlese. Anwohner beschwerten sich wiederholt, Polizei und Stadt schritten ein und verhängten Bußgelder.

Laut „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ) ist G. auch mit einem Fahrrad unterwegs und spielt „Allahu akbar“-Rufe auf einer Bluetooth-Box ab. Der Mann selbst sieht in seinen Auftritten kein Fehlverhalten. Der „WAZ“ sagte er, er wolle die Menschen in Witten vor dem „Untergang“ bewahren.

Keine Termine mehr im Jobcenter, aber Grundsicherung wird gezahlt

Nach Recherchen von „Bild“ erhält G. monatlich 563 Euro Grundsicherung, wurde jedoch seit August 2023 aus der regulären Arbeitsvermittlung herausgenommen. In einem internen Vermerk hieß es demnach, eine Vermittlung erscheine wegen seines „Hintergrundes“ nicht möglich: „Potenzielle Gefahrensituationen sollen nicht provoziert werden“, zitiert „Bild“ aus dem Schriftsatz. Reguläre Vermittlungstermine, Maßnahmen und Stellenangebote seien weitgehend entfallen, während die Sozialleistungen weitergezahlt worden seien. Diese „Nicht-Aktivierungsphase“ gelte bis zum 7. Dezember 2026.

Laut „Bild“ meldete sich der Bewährungshelfer von G. beim Jobcenter und erklärte, der Mann solle nicht provoziert werden. Warum G. unter Bewährung stand, ist nicht bekannt. G. wohnt laut den Berichten in einer Obdachlosenunterkunft.

Kreisverwaltung spricht von Fehlern

Der für das ausschließlich kommunal betriebene Jobcenter zuständige Ennepe-Ruhr-Kreis bestätigte WELT, dass der Betroffene in diesem Fall seit drei Jahren nicht mehr zu einem persönlichen Gespräch eingeladen wurde. Es sei darauf verzichtet worden, eine Eingliederungsvereinbarung oder einen Kooperationsplan zu erarbeiten: „Damit ging ein Verzicht auf reguläre Aktivitäten zur Qualifizierung und Vermittlung in Arbeit einher“, teilte ein Sprecher WELT mit.

Die Kreisverwaltung prüfe nun umfassend die damaligen Entscheidungen, ihre Dokumentation und die weiteren Abläufe in diesem Fall: „Dazu gehört insbesondere die Frage, auf welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage die Zurückstellung vorgenommen und verlängert wurde, ob sie regelmäßig und hinreichend überprüft worden ist und wie die Betreuung künftig rechtskonform fortgeführt wird“, hieß es weiter.

Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung bewertet die Kreisverwaltung den bisherigen Umgang in diesem Fall aktuell als „fehlerhaft“, ergänzte der Sprecher auf WELT-Anfrage: „Sicherheitsbedenken müssen ernst genommen werden. Sie dürfen jedoch nicht ohne regelmäßige Überprüfung und sehr detaillierten Blick auf den Einzelfall zu einer längerfristigen Herausnahme aus der regulären Betreuung führen.“ Der Eindruck, unangemessenes oder aggressives Verhalten könne dazu führen, dass gesetzliche Anforderungen nicht konsequent angewandt werden, sei fatal. Diesen Eindruck wolle man zu korrigieren versuchen.

Nach der neuen Grundsicherungsregelung müssten auch „erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitsmarktfern eingestuft werden oder bei denen vorübergehend von konkreten Vermittlungs- und Aktivierungsangeboten abgesehen wird, mindestens einmal jährlich zu einem persönlichen Gespräch im Jobcenter eingeladen werden“, teilte der Sprecher mit. Die Kreisverwaltung wollte mit Verweis auf Datenschutz keine weiteren Angaben über G. machen.

Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium hatte zuvor allgemein erklärt, es sei „rechtswidrig und nicht vom Gesetz vorgesehen“, Menschen allein wegen eines möglichen Gefährdungspotenzials aus der aktiven Arbeitsvermittlung herauszunehmen.

CDU-Politiker fordert Abschiebung

CSU-Politiker Aumer betonte im Gespräch mit „Bild“, der Schutz der Beschäftigten des Jobcenters müsse oberste Priorität haben. Das dürfe jedoch nicht dazu führen, dass der Staat vor möglichen Gewaltandrohungen kapituliert. Wenn notwendig, müssten Termine unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden.

Auch CSU-Sozialpolitikerin Hülya Düber kritisierte das Vorgehen. Sollten sich die Berichte bestätigen, sei der Fall „nicht akzeptabel“. Sicherheitsbedenken dürften nicht dazu führen, „dass bei einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Arbeitsvermittlung faktisch eingestellt wird“. Falls persönliche Termine nicht möglich seien, müssten Schutzmaßnahmen getroffen oder andere Formen der Betreuung gefunden werden. Düber verlangte eine vollständige Aufarbeitung, insbesondere der Frage, weshalb dieser Zustand offenbar über Jahre bestehen geblieben sei.

Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz, stellte zudem den weiteren Aufenthalt des Mannes in Deutschland infrage. „Wer unsere Sicherheitsordnung missachtet und erhebliche Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden verursacht, muss unser Land konsequent und zügig verlassen“, sagte der CDU-Politiker „Bild“. Die Behörden benötigten mehr Befugnisse, um Abschiebungen schneller durchsetzen zu können.

Ob Amer G. ausreisepflichtig ist oder die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen, ist nicht bekannt.

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