Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Rund 1,7 Millionen Menschen sind zur Wahl aufgerufen. Die Wahllokale öffnen am Sonntagmorgen um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Danach beginnt die Auszählung der Stimmen. Gewählt werden die Abgeordneten des 9. Landtags. Die reguläre Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Wann ist die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2026?
Die wichtigsten Termine und Uhrzeiten:
- Sonntag, 6. September: Wahltag
- 8 Uhr: Die Wahllokale öffnen.
- 18 Uhr: Die Wahllokale schließen und die Auszählung beginnt. ARD und ZDF veröffentlichen üblicherweise ihre erste Prognose.
- Ab etwa 19 Uhr: Erste amtliche Zwischenergebnisse werden erwartet.
- Im Laufe des Abends: Erste Hochrechnungen folgen.
- In der Wahlnacht oder am frühen Morgen: Das vorläufige Wahlergebnis wird erwartet.
Wann gibt es Prognosen, Hochrechnungen und Ergebnisse?
Um 18 Uhr endet die Wahl. Unmittelbar danach veröffentlichen ARD und ZDF üblicherweise ihre erste Prognose, die auf Befragungen von Wählern nach der Stimmabgabe basiert. Im Laufe des Abends folgen die ersten Hochrechnungen. In sie fließen zunehmend bereits ausgezählte Wahlbezirke ein.
Parallel läuft die amtliche Auszählung. Mit ersten amtlichen Zwischenergebnissen wird ab etwa 19 Uhr gerechnet. Das Statistische Landesamt veröffentlicht im Laufe des Abends fortlaufend die Ergebnisse der Auszählung. Das vorläufige Wahlergebnis wird voraussichtlich in der Wahlnacht oder am frühen Morgen des 7. Septembers feststehen.
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Wer nicht im Wahllokal wählen möchte oder kann, kann per Briefwahl abstimmen. Ein Grund dafür muss nicht angegeben werden. Die Briefwahlunterlagen können bei der zuständigen Gemeinde unter anderem schriftlich, per E-Mail, persönlich und in vielen Gemeinden auch online beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Regulär können Wahlschein und Briefwahlunterlagen bis Freitag, 4. September 2026, 15 Uhr, beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen – etwa bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung – ist ein Antrag noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr möglich.
Entscheidend ist jedoch nicht, wann der Wahlbrief abgeschickt wird, sondern wann er ankommt: Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am 6. September um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Eingang ist der Wähler selbst verantwortlich. Die Landeswahlleiterin empfiehlt bei einem Versand innerhalb Deutschlands, den Wahlbrief spätestens am 3. September abzusenden.
Wer den rechtzeitigen Postversand verpasst, kann den Wahlbrief noch bis 18 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgeben. Alternativ kann mit Wahlschein und Ausweisdokument in einem Wahllokal der Gemeinde gewählt werden.
Wer darf bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Sachsen-Anhalt haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Das Wahlrecht darf zudem nicht durch Richterspruch entzogen worden sein.
Konkret bedeutet das für die Wahl 2026: Wahlberechtigte müssen spätestens am 6. September 2008 geboren und grundsätzlich spätestens am 6. Juni 2026 nach Sachsen-Anhalt gezogen sein. Insgesamt rechnet das Land mit rund 1,69 Millionen Wahlberechtigten. Die endgültige Zahl steht erst am Wahltag fest.
Wie funktioniert die Wahl in Sachsen-Anhalt?
Jeder Wähler hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im eigenen Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Sie entscheidet maßgeblich darüber, wie die Sitze im Landtag auf die Parteien verteilt werden.
Grundsätzlich werden dabei Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten. Erst- und Zweitstimme sind voneinander unabhängig und können beispielsweise an Kandidaten und Parteien unterschiedlicher politischer Lager vergeben werden.
Wo kann ich bei der Landtagswahl wählen?
Das zuständige Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte sollten die Benachrichtigung und einen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument zur Wahl mitbringen.
Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, kann trotzdem wählen. Voraussetzung ist, dass die Person im Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen ist. Im Wahllokal muss sie sich dann mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
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