Eine Mehrheit der Deutschen befürwortet gemäß einer aktuellen Umfrage ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Laut einem Bericht des Berliner „Tagesspiegel“ sprachen sich in der Befragung des Instituts Insa 53 Prozent der Beteiligten für einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht aus. 38 Prozent wandten sich in der von dem Netzwerk Avaaz beauftragten Umfrage dagegen.

Die AfD war bundesweit vom Bundesamt für Verfassungsschutz vor gut einer Woche als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Wegen einer Klage der AfD dagegen wurde die Einstufung dann allerdings vorläufig ausgesetzt. An ihrer Einschätzung hält die Behörde jedoch inhaltlich fest. Zudem sind mehrere Landesverbände und Gliederungen der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Am größten ist die Zustimmung zu einem Verbotsverfahren dem Bericht zufolge bei Anhängern der Grünen mit 85 Prozent sowie der SPD mit 79 Prozent. Bei Wählern der Linken sind es demnach 71 Prozent, bei der CDU 65 Prozent.

  1. Selbst 14 Prozent der AfD-Anhänger sind demnach dafür, dass das Bundesverfassungsgericht über ein Verbot der Partei entscheidet - allerdings möglicherweise in Erwartung einer Ablehnung eines solchen Antrages. Für die Insa-Umfrage wurden laut „Tagesspiegel“ 1000 Bürger repräsentativ befragt.

Debatte über AfD-Verbotsverfahren in der Politik

„Die Länder, der Bundestag und die Bundesregierung müssen jetzt das 1100-seitige Gutachten des Verfassungsschutzes auf Herz und Nieren prüfen“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) dem „Tagesspiegel“. Ein Verbotsverfahren solle es dann geben, wenn dieses „eine gute Aussicht auf Erfolg hat“, sonst aber nicht.

„Ein AfD-Verbotsverfahren ist ganz klar eine Option“, sagte auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch der „Rheinischen Post“. Auch er verwies dabei auf die Einstufung durch die Verfassungsschutzbehörden. „Diese Einstufung muss Folgen haben“, sagte er. Allerdings gelte es natürlich auch, „die AfD inhaltlich zu stellen und ihr durch gutes Regieren den Wind aus den Segeln zu nehmen“.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz forderte in der „Augsburger Allgemeinen“, die Einschätzungen des Bundesverfassungsschutzes über die AfD zu veröffentlichen. Zunächst sollten diese dem geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages zur Verfügung gestellt werden, danach dann aber in geeigneter Form auch der Öffentlichkeit. Zudem müssten die Einschätzungen der Behörde mit Blick auf ein mögliches Verbotsverfahren geprüft werden, verlangte auch er.

Gegen ein AfD-Verbotsverfahren wandte sich CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Er verwies in der „Welt am Sonntag“ auf Einschätzungen von Rechtsexperten, wonach ein solches Verfahren schwierig sei. Zudem könne die AfD dann ihre vermeintliche Opferrolle noch stärker ausspielen. „Man kann Frustration nicht verbieten, man kann sie nur durch gute Politik auflösen“, mahnte Linnemann zudem.

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