Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke hält zur Umsetzung der Remigrationspläne seiner Partei mehr Durchgriffsrechte für die Polizei für notwendig. In diesem Politikfeld müssten Entscheidungen getroffen werden, „wie wir beispielsweise unsere Polizei ertüchtigen“, sagte der 54-Jährige bei einer Pressekonferenz seiner Fraktion im Thüringer Landtag.

„Wir müssen die Durchgriffsrechte der Polizei sicherlich erhöhen.“ Details nannte Höcke nicht. „Wir wissen, dass das nicht angenehm ist, einen Menschen, der illegal in Deutschland ist und dessen Aufenthaltsstatus beendet wurde, im Zweifel dann in der letzten Instanz eines Gerichtsverfahrens, diesen Menschen außer Landes zu schaffen“, sagte er.

Höcke bezog sich auf ein Remigrations-Papier der Thüringer AfD-Fraktion. Darin heißt es: „Zur Durchsetzung des Rechts im Bereich der Abschiebung und Rückführung werden wir die ‚Zentrale Schubeinheit‘ der Thüringer Polizei stärken und zu einer materiell und personell gestärkten Sondereinheit ‚Abschiebung‘ umstrukturieren, um das ‚Untertauchen‘ abzuschiebender Personen zu verhindern.“

Erneut spricht Höcke von „wohltemperierter Grausamkeit“

Der Begriff „Remigration“ stammt ursprünglich aus der Migrationsforschung. Wenn Rechtsextremisten ihn verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll, auch unter Zwang. Die AfD verwendet den Begriff auch. In Stellungnahmen der Partei zu dem Thema wird aber betont, dass es dabei nicht um deutsche Staatsbürger gehe, sondern nur um eine „gesetzeskonforme Rückführung“ ausreisepflichtiger Ausländer.

Anlass für Höckes Äußerungen war die Frage eines Journalisten, was er von den Aussagen seines Parteikollegen in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, zur geplanten Ansiedlung einer Rüstungsfabrik in dem Bundesland hält. Siegmund hatte auf die Frage eines Journalisten nach der geplanten Ansiedlung eines Rüstungskonzerns geantwortet: „Wir verteufeln nicht pauschal Produktion von Rüstungsgütern, weil wir bei (der) späteren Remigrations- und Abschiebeoffensive natürlich auch entsprechende Hilfsmittel brauchen. Natürlich auch im Sinne der inneren Sicherheit, der eigenen Stabilität und auch der Landesverteidigung.“

Höcke sagte nun, Siegmund sei wohl missverstanden worden. Höcke sprach von einer „wohltemperierten Grausamkeit“. Die Formulierung hatte er schon einmal in seinem Buch verwendet. „Der Rechtsstaat muss eben manchmal auch – im Rahmen der Gesetze – etwas tun, was man so einordnen kann“, sagte der Thüringer AfD-Chef nun. Das tue er nicht aus Übermut, sondern als ultima ratio. „Und dazu braucht man natürlich eine entsprechende Ausrüstung.“

Als Beispiel führte Höcke „den finalen Schuss“ der Polizei an, um Geiseln zu schützen, wie er sagte. „Wenn die Gesetzeslage so ist, dann muss man die Polizei natürlich auch so ausstatten, dass nach allen Abwägungen die Polizei dann diese Maßnahme auch ergreifen kann, wenn es nicht anders geht“, sagte Höcke.

Zudem kündigte Höcke an, ein Volksbegehren mit dem Ziel einer Neuwahl zu starten. Dies sei der nächste Schritt, wenn die anderen Fraktionen im Parlament einer Auflösung des Landtags nicht zustimmen wollen.

Die Thüringer AfD-Fraktion hatte zuvor einen Antrag auf Auflösung des Parlaments gestellt. Ziel ist eine Neuwahl. Über den Antrag sollen die Abgeordneten am 7. Oktober in einer Sondersitzung abstimmen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die nötige Zweidrittelmehrheit zur Auflösung des Landtags zustande kommt.

Auch die Hürden zur Durchsetzung eines Volksbegehrens gelten in Thüringen als hoch: Schon für die Zulassung müssen nach Angaben des Landtags zunächst 5000 Stimmberechtigte auf Unterschriftsbögen innerhalb von sechs Wochen unterzeichnen. Damit in Thüringen derzeit ein Volksbegehren erfolgreich ist, müssen nach Angaben des Landtags durch Eintragung in die amtlich ausgelegten Unterschriftsbögen acht Prozent der Stimmberechtigten innerhalb von zwei Monaten oder in freier Sammlung mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten innerhalb von vier Monaten zugestimmt haben.

Am Ende eines längeren Weges mit mehreren Hürden, die zu nehmen sind, entscheidet dann noch der Landtag über das Volksbegehren. Lehnt es der Landtag ab, kommt es zum Volksentscheid.

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