Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die selbsterklärte non-binäre Person Maja T. aus Jena von ursprünglich acht Jahren auf sieben Jahre verringert.
Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden. Grund war der Vorwurf der ungarischen Behörden, T. habe im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren antifaschistischen Aktivisten Angehörige der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen.
Im Februar 2026 verurteilte ein ungarisches Gericht die nicht-binäre Person Maja T. dann zu acht Jahren Haft. Unterstützer von T. sowie Vertreter von Linken und SPD prangerten einen politischen „Schauprozess“ an.
Mitte September hatte der Berufungsprozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Erhöhung der Haftstrafe für Maja T. auf mehr als 13 Jahre; der Strafrahmen für die angeklagten Taten liegt zwischen zwei und 24 Jahren. Der Staatsanwalt beanstandete, dass das Gericht in der ersten Instanz nicht anerkannt habe, dass die tatverdächtige Person mögliche lebensgefährliche Verletzungen ihrer Opfer billigend in Kauf genommen habe.
Der Prozess war umstritten, weil T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach der Festnahme in Deutschland 2024 an das damals noch rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war.
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