Es klingt wie ein sicherheitspolitisches Novum, das Verena Schäffer (Grüne) angekündigt hat. Nordrhein-Westfalens Fluchtministerin lässt eine Übersicht erstellen, in der Straftaten, Tatverdacht und Verurteilungen der knapp 53.000 ausreisepflichtigen Menschen im bevölkerungsreichsten Bundesland erfasst werden.
Die Informationen liegen den kommunalen Ausländerbehörden vor, ebenso den Polizeibehörden, deren Kenntnisse über ausländische Tatverdächtige auch in die polizeiliche Kriminalstatistik einfließen, allerdings ohne Aufenthaltsstatus. Aber eine Übersicht für Geduldete fehlt. Nach dem Streit um die „Coesfelder Liste“, bei der das Ausländeramt Köln angebotene Hilfe zur Rückführung von etwa 470 Menschen aus Westbalkanstaaten teilweise ablehnte oder unbeantwortet ließ, versucht Schäffer, den Eindruck eines Kontrollverlustes zu korrigieren.
Straffällige Ausreisepflichtige sollen, wie Schäffer sagte, „oben auf den Bearbeitungsstapeln“ der Behörden liegen. Fristen, Passersatzpapiere und strafrechtliche Erkenntnisse sollen zentraler als bisher nachgehalten werden.
Eine Stichprobe zur „Coesfelder Liste“ lieferte beunruhigende Ergebnisse: Das Landeskriminalamt NRW überprüfte zwei Listen mit abzuschiebenden Personen aus dem Irak und den Westbalkanstaaten. Von 6800 Geduldeten waren etwa 2100 strafrechtlich auffällig; es geht um rund 12.000 Straftaten. „Die Zahlen sind hoch“, beklagte Schäffer.
WELT fragte in den anderen Bundesländern nach, was dort über die Straffälligkeit Geduldeter bekannt ist und wie sie das NRW-Vorhaben bewerten. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Hamburg, Bremen und das Saarland verfügen nach eigenen Angaben über keine landesweite Statistik im NRW-Sinne.
Die Antworten zeigen: Die Länder erhalten auf unterschiedlichen Wegen Kenntnis von Straftaten und damit teilweise einen Überblick. Zugleich haben einige die Abschiebesystematik früher und stärker zentralisiert als NRW.
Die Dimension des Vollzugsproblems bleibt erheblich. Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren bundesweit 258.845 Personen ausreisepflichtig, davon 199.271 Personen mit einer Duldung. Das bedeutet, dass die Abschiebung vorübergehend aus bestimmten Gründen ausgesetzt ist – etwa wegen fehlender Papiere, Krankheit, familiärer Bindungen oder eines Abschiebeverbotes hinsichtlich der Zustände in einem Zielstaat. Auch eine Verurteilung beseitigt diese Hindernisse nicht automatisch.
Die Bundeszahlen erfassen nicht, wie viele Betroffene Straftäter waren. Die kommunalen Ausländerbehörden besitzen sämtliche Informationen zu Geduldeten. Gerade deshalb ist die Länderperspektive aufschlussreich: Wo Fallwissen gebündelt wird, können die Regierungen zumindest benennen, welche Gruppen auffällig sind, welche Ergebnisse erzielt werden und wie hoch die Kriminalitätsrate ist. Das gemeinsame politische Bekenntnis, das über die Antworten an WELT bekräftigt wurde, ist eindeutig: Gefährder, Mehrfach- und Intensivtäter sowie rechtskräftig verurteilte Straftäter sollen vorrangig abgeschoben werden.
In Baden-Württemberg leben aktuell 25.925 Geduldete. Dort ist seit 2009 das Regierungspräsidium Karlsruhe für sämtliche Abschiebungen zuständig. „Baden-Württemberg hat bereits vor 17 Jahren den Weg eingeschlagen, den NRW jetzt beschreitet“, heißt es aus dem CDU-geführten Landesministerium der Justiz und für Migration. Diese Zentralisierung habe „zu einer großen Expertise, einem besseren Überblick, einer besseren Planbarkeit und Priorisierung bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geführt, insbesondere im Hinblick auf Straftäter“.
Stuttgart schätzt Mehrwert als gering ein
Ein „Sonderstab Gefährliche Ausländer“ wurde eingerichtet. Von dessen Fällen wurden bislang mehr als 700 Personen abgeschoben. 2025 wurden 3397 Ausländer zurückgeführt, darunter 1046 mit Erkenntnissen über eine strafrechtliche Verurteilung. Bis Ende August 2026 waren es 1875 Abschiebungen; bei 769 lagen entsprechende Erkenntnisse vor. „Vor diesem Hintergrund plant Baden-Württemberg derzeit keine Erhebung analog zum Vorgehen in Nordrhein-Westfalen. Wir schätzen für uns den Mehrwert einer solchen Erhebung, die zudem erhebliche Ressourcen binden würde, die besser anderweitig eingesetzt werden können, als verhältnismäßig gering ein“, heißt es in Stuttgart.
In Hessen wurde der Bereich der Rückführung ins Landespolizeipräsidium eingegliedert. 2016 begann bei der Polizei das Programm „Besonders auf- und straffällige Ausländer“ (BasA). 2018 entstanden die „Gemeinsamen Arbeitsgruppen Intensivtäter“ für eine enge Abstimmung zwischen Ausländerbehörde, Polizei und Staatsanwaltschaft. 2025 verließen 737 Personen das Land, davon 624 über Abschiebungen und 113 über freiwillige Ausreisen. „Zu den 737 Personen lagen mehr als 18.000 Straf- und Ermittlungsverfahren vor“, heißt es im Innenministerium.
Minister Roman Poseck (CDU) fordert eine verstärkte Rückkehr von Syrern nach dem Ende des Bürgerkrieges: „Klar ist, wer ausreisepflichtig ist, muss unser Land auch verlassen. Das ist ein Gebot unseres Rechtsstaats. Auch wer nur vorübergehenden Schutz vor dem Krieg erhalten hat, muss zurück, wenn dieser Grund wegfällt.“
Bayern zählte Ende August 29.029 Ausreisepflichtige, darunter 21.133 Geduldete. Dort kümmert sich seit 2018 eine „Task Force Straftäter“ im Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen schwerpunktmäßig um eine Aufenthaltsbeendigung schwer straffällig gewordener Ausländer. Das Landesamt besitzt mit den Ausländerbehörden seit 2023 einen zahlenmäßigen Überblick über den relevanten Personenkreis. Der Straftäteranteil unter den abgeschobenen Personen liegt bei 40 Prozent.
In Rheinland-Pfalz mit aktuell 10.475 Ausreisepflichtigen konzentriert sich die Arbeitsgruppe AMBA auf besonders riskante Fälle: Mehrfach- und Intensivtäter, Hochrisikofälle partnerschaftlicher Gewalt, Rückfalltäter sowie Personen mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr ohne Bewährung.
In Niedersachsen sind 26.517 Personen ausreisepflichtig, darunter 21.540 Geduldete. Die Arbeitsgruppe ABSA unterstützt seit 2016 schwierige Fälle und koordiniert die Ausschöpfung aufenthaltsrechtlicher Mittel. Die Landesregierung erhält über Sicherheits- und Ausländerbehörden regelmäßig Informationen über Ermittlungsverfahren aufgrund ausgewählter Deliktsarten gegen Angehörige dieser Personengruppe. Eine zentrale Übersicht nach NRW-Vorbild ist nicht geplant; stattdessen soll der Informationsaustausch mit der Justiz verbessert werden.
„Passiert ist leider deutlich zu wenig“
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sagt, im Land lebten Menschen aus Afghanistan, Syrien und anderen Herkunftsländern, die teils schwere Straftaten begangen hätten. Sie dürften „hier bei uns nicht mehr auf den Schutz des Asylsystems hoffen“ und müssten das Land verlassen. Behrens verweist auf Erfolge bei afghanischen Straftätern. Bei Rückführungen nach Syrien schränkt sie kritisch ein: „Die Wahrheit ist jedoch, dass es bundesweit überhaupt nur Einzelfälle waren, die dorthin zurückgeführt werden konnten.“ Die Länder hätten den Bund auf Innenministerkonferenzen wiederholt aufgefordert, dies zu verbessern. Behrens’ Fazit: „Passiert ist leider deutlich zu wenig.“
Sachsen-Anhalt bearbeitet in der Arbeitsgruppe AURIST gefährliche oder besonders sicherheitsrelevante Ausländer im „untersten dreistelligen Bereich“. Mecklenburg-Vorpommern, wo 5032 Menschen ausreisepflichtig sind, stimmt die Fälle ausländischer Mehrfach- und Intensivtäter quartalsweise zwischen Polizei und kommunalen Ausländerbehörden ab.
Thüringen führt seit Ende 2025 ein „Monitoring-Verfahren“ für ausländische Straftäter in Haft. Dabei werden ausreisepflichtige Personen erfasst, die sich seit dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung oder danach in Strafhaft befanden. Ziel sei, ausländische Straftäter möglichst aus der Strafhaft heraus abzuschieben sowie Vollzugshindernisse nach Möglichkeit auszuräumen. Das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz liefert eine interessante Begründung, warum eine geplante Statistik wie in NRW nicht notwendig sei: „Es besteht diesseits kein Anlass zur Annahme, dass die kommunalen Ausländerbehörden in Thüringen ihre Aufgaben in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich nicht zuverlässig ausüben.“
In Brandenburg bearbeitet die „Task Force Abschiebung Straftäter“ (TFAS) seit 2020 Fälle ausländischer Straftäter in Haft und Mehrfach- und Intensivstraftäter, die sich auf freiem Fuß befinden. Insgesamt sind es derzeit 430 Personen. Das vorrangige Ziel der TFAS besteht darin, sie konsequent und zügig in ihre Herkunftsländer beziehungsweise in aufnahmebereite Drittstaaten zurückzuführen.
Der Freistaat Sachsen hat bei der Landesdirektion die „Sondereinheit MITA“ etabliert, die sich mit der Landespolizei um eine zügige Beendigung des Aufenthalts von straffälligen Ausländern bemüht. Dort waren Ende September 1421 mehrfach tatverdächtige Zuwanderer erfasst.
Hamburg verweist auf seine zentrale Ausländerbehörde: Von 6631 Ausreisepflichtigen sind 575 als Strafgefangene und 469 als Straftäter auf freiem Fuß registriert. Die Koordinierungsstelle KOSTARS bündelt Maßnahmen gegen Risikopersonen. Bremen hat 451 Personen in einer Sonderzuständigkeit erfasst, etwa die Hälfte von ihnen ist ausreisepflichtig. Für 2025 nennt eine Auswertung 144 Tatverdächtige mit Duldung in schweren Deliktsfeldern, 72 Prozent weniger als 2024. Das Saarland will ab Januar 2027 inhaftierte vollziehbar Ausreisepflichtige ab neun Monaten Freiheitsstrafe statistisch erfassen.
Kristian Frigelj berichtet für WELT über bundes- und landespolitische Themen, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
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