Linke, Grüne und SPD in Berlin nehmen Sondierungsgespräche zur Regierungsbildung auf. Das teilten die drei Parteien zweieinhalb Wochen nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus mit. Auch drohen Mitgliedern von Linken, Grünen und SPD bei antisemitischen Äußerungen und Clankontakten fortan harte Sanktionen bis hin zum Parteiausschluss. Die Parteien veröffentlichten eine dreiseitige „Berliner Vereinbarung“, die die Grundlage für die nun startenden Sondierungsgespräche sein soll.
Kerstin Wolter, Vorsitzende des Berliner Linken-Landesverbandes, sagte bei einer Pressekonferenz am Donnerstagmittag: „Wir wollen eine Stadt, in der alle Menschen gut und sicher leben können und ihren Glauben und ihre Zugehörigkeit offen zeigen können.“
Aus der deutschen Geschichte erwachse eine besondere Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens. „Antisemitismus hat in Berlin keinen Platz.“ Man könne Antisemitismus klar bekämpfen und zugleich für die Menschenrechte der Palästinenser eintreten. „Das ist kein Widerspruch.“
Grünen-Spitzenkandidat Werner Graf ergänzte, man wisse, dass sehr viele Juden „in dieser Stadt Angst haben“. Dieser Verantwortung wollte man sich durch Vorgespräche vor den Sondierungen annehmen.
Das steht in der Erklärung
In der Erklärung erklären die Parteien das Existenzrecht Israels für „unverhandelbar“. Für antisemitische Vorfälle in den eigenen Reihen sehen sie ein Expertengremium und Konsequenzen „bis hin zum Ausschluss“ vor.
Lesen Sie hier die „Berliner Vereinbarung“ im Wortlaut
„Alle, die für uns Verantwortung übernehmen, garantieren das – sowohl im Abgeordnetenhaus als auch im Senat“, heißt es in dem Papier. Verlangt das einer der Parlamentarischen Geschäftsführer, soll ein Gremium aus drei Experten aus der Berliner Stadtgesellschaft einen Vorfall bewerten.
Die Experten sollen vor dem Beschluss des Koalitionsvertrags einvernehmlich benannt werden. Über Konsequenzen entscheidet anschließend die betroffene Fraktion nach ihrer eigenen Satzung.
Auf diese acht Punkte einigten sich Linke, Grüne und SPD:
- „Berlin gemeinsam“: Senatsmitglieder sowie Mandats- und Funktionsträger der drei Parteien sollen dafür einstehen, dass Gewalt und Terror weder verherrlicht noch relativiert werden. Das Existenzrecht Israels soll nicht infrage gestellt werden, Antisemitismus keinen Platz haben. Wer für die Parteien Verantwortung übernimmt, soll das im Abgeordnetenhaus und im Senat „garantieren“.
- „Erinnerung wachhalten“: Berlin bekennt sich zu seiner Verantwortung für die Ermordung von sechs Millionen europäischen Juden in der Shoah. Jüdische Lebensgeschichten sollen in Gedenkstätten, Bildungsorten und Kiezen sichtbar gemacht und bewahrt werden.
- „Jüdisches Leben stärken“: Jüdische Gemeinden, Schulen, Kitas, Kultur und religiöse Praxis sollen verlässlich gefördert werden. Öffentliche Einrichtungen sollen jüdische Feiertage berücksichtigen. Einlassverbote, Ausladungen und Parolen wie „No Zionists welcome“ in Bars und Clubs nennen die Parteien „inakzeptabel“. Die Kooperationen mit israelischen Hochschulen sollen weiterlaufen.
- „Antisemitismus bekämpfen“: Israelbezogenen Antisemitismus wollen die Parteien klar benennen. Sie lehnen „generelle Boykott- und undifferenzierte Sanktionsaufrufe“ gegen Israel ab und nennen ausdrücklich die BDS-Kampagne. Polizei und Verfassungsschutz sollen besser ausgestattet werden, jüdische Einrichtungen dauerhaft auf hohem Niveau geschützt.
- „Existenzrecht Israels“: Es sei „unverhandelbar“. Das Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023 verurteilen die Parteien „unmissverständlich“. Sie bekennen sich zur Zwei-Staaten-Lösung, wollen Verstöße gegen Völker- und Menschenrecht benennen und verweisen auf das Leid der palästinensischen Zivilbevölkerung in Gaza und im Westjordanland. Auch berechtigte Kritik an der israelischen Regierung rechtfertige keine antisemitischen Handlungen.
- „Verantwortung verbindlich machen“: Die Prävention an Schulen, in der Lehrerfortbildung und in der Jugendarbeit soll ausgebaut werden, ebenso die Melde- und Beratungsstellen. Gedenkorte sollen dauerhaft finanziert werden. Alle Hochschulen sollen Schutzkonzepte bekommen und ihr Hausrecht „konsequent anwenden“, die Wissenschaftsfreiheit bleibe gewahrt. Die Arbeitsgrundlage des Berliner Landeskonzepts zur Antisemitismusprävention bleibt Maßstab für die Verwaltung, sei aber im Einzelfall „grundrechts- und kontextsensibel“ anzuwenden. Gemeint ist die Antisemitismus-Definition der IHRA, auch wenn das Papier sie nicht nennt.
- „Gemeinsame Verantwortung“: Bei antisemitischen Vorfällen in den Koalitionsfraktionen kann jeder der drei Parlamentarischen Geschäftsführer ein Gremium aus drei Experten aus der Berliner Stadtgesellschaft einberufen lassen. Die Experten werden vor dem Koalitionsvertrag einvernehmlich benannt und bewerten den Fall. Über Konsequenzen bis hin zum Ausschluss entscheidet die betroffene Fraktion selbst. Sie informiert die Partner und macht ihre Entscheidung transparent. Gefördert werden nur Projekte, die Verständigung stärken. Zusammenarbeit und gemeinsame Auftritte mit Organisationen, die Antisemitismus verbreiten, Gewalt verherrlichen oder „die Gewaltspirale weiter antreiben“, schließen die Parteien aus.
- „Berlin zusammenführen“: Die Parteien verweisen darauf, dass Berlin die größte jüdische Gemeinde Deutschlands und die größte palästinensische Community Europas hat. Sie kündigen regelmäßigen Austausch mit jüdischen und muslimischen Organisationen an. Die Landesverfassung soll nach Brandenburger Vorbild um den Schutz vor Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit erweitert werden. Einen Vorschlag dazu wollen die Parteien dem Abgeordnetenhaus vorlegen.
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