Das Bundestagsgremium für die Geheimdienstkontrolle will tiefer in die Aufklärung zum mutmaßlichen Spionagefall des früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, einsteigen. Man habe die schwerwiegenden Vorwürfe gegen Hanning und seinen ehemaligen Büroleiter mit größter Besorgnis zur Kenntnis genommen und sich hierzu von der Bundesregierung umfassend berichten lassen, heißt es in einer Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr).
Das Gremium, dem aktuell Abgeordnete von Union und SPD sowie der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz angehören, teilte weiter mit, es habe seinen Ständigen Bevollmächtigten mit einer Ad-hoc-Kontrolle beauftragt. „Das hat zum Ziel, die Umstände zeitnah aufzuklären und einen Beitrag zu leisten, bestehende strukturelle und organisatorische Probleme abzustellen.“
Ex-BND-Präsident Hanning und dessen früherer Büroleiter waren am Dienstag wegen Spionageverdachts festgenommen worden. Mittlerweile sitzen beide in Untersuchungshaft. Der Büroleiter soll Hanning interne BND-Dokumente gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt haben, die dieser für seine Beratertätigkeit genutzt haben soll. Medienberichten zufolge soll Hanning in Verbindung zu einem aserbaidschanischen Agenten gestanden haben. Dazu äußerte sich die Bundesanwaltschaft nicht.
Wie der „Spiegel“ am Donnerstag nun exklusiv meldet, hatte der 80-Jährige womöglich auch Kontakte in die Volksrepublik China. Hanning soll, so meldet der „Spiegel“, sensible Informationen mit einem Mann aus dem chinesischen Geheimdienstapparat geteilt haben. Offiziell bestätigt ist dies jedoch nicht, die Bundesanwaltschaft wollte sich gegenüber dem Magazin nicht äußern.
Briefing am Mittwoch zum Fall Hanning...
Das Gesetz, das die Arbeit des PKGr regelt, sieht vor, dass der Bevollmächtigte beauftragt werden kann, einen konkreten, aktuellen oder besonders wichtigen Vorgang bei den Nachrichtendiensten kurzfristig und fallbezogen zu prüfen. Er kann Akten und Daten anfordern, Dienststellen betreten und Beschäftigte befragen. Die strafrechtliche Aufklärung bleibt Sache des Generalbundesanwalts.
Eine solche Ad-hoc-Kontrolle ist relativ selten. Nach dem islamistischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 hatte das PKGr den damaligen Ständigen Bevollmächtigten beauftragt, die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des BND sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Fall des späteren Attentäters, Anis Amri, zu untersuchen.
Die Geheimdienst-Kontrolleure hatten sich am Mittwoch von BND-Präsident Martin Jäger über dessen Erkenntnisse zu dem mutmaßlichen Spionagefall informieren lassen. Das Gremium tagt grundsätzlich geheim, lediglich einmal pro Jahr findet eine öffentliche Befragung durch die Abgeordneten statt.
... und ein Verweis auf vorherige Warnungen
Man habe die Verhaftung von Hanning und dessen früherem Büroleiter sowie die von der Generalbundesanwaltschaft vorgelegten Vorwürfe „mit größter Besorgnis zur Kenntnis“ genommen, teilte das PKGr dann am Donnerstag mit. Ziel müsse nun neben der Aufklärung sein, „bestehende strukturelle und organisatorische Probleme abzustellen.“
Die Mitglieder des PKGr, das für den Bundestag die Geheimdienste überwacht, erinnerten daran, dass sie schon am 10. Mai 2023 mitgeteilt hatten, dass es problematisch sei, „dass Beamtinnen und Beamte mit vertieften sicherheitsrelevanten beziehungsweise nachrichtendienstlichen Kenntnissen ungeprüft privatwirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen, die im Zusammenhang mit ihrer vorherigen dienstlichen Verwendung stehen“.
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