Der umstrittene Stopp von Bundesmitteln für das Demokratie-Förderprojekt „Radikale Töchter“ kommt vor Gericht. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ hat die NGO Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Bund eingereicht. Der Fall hatte zu Jahresbeginn bundesweit für Schlagzeilen und Empörung gesorgt. Denn das überraschende Aus für das bereits gestartete Vorhaben folgte deutlicher Kritik der Gründerin an den Stadtbild-Äußerungen von Kanzler Friedrich Merz (CDU).

Die NGO hatte im Februar 2025 schon eine vorläufige Zusage der Bundeszentrale für ihr Projekt bekommen und die Arbeit aufgenommen. Anfang 2026 folgte jedoch die abrupte Wende und eine Absage. Dazwischen hatte Projektgründerin Cesy Leonard eine Petition gestartet, die mit scharfer Kritik an Kanzler Friedrich Merz (CDU) wegen seiner Stadtbild-Äußerungen verbunden war. Leonard warf Merz vor, Rassismus salonfähig zu machen, und sammelte 250.000 Unterschriften. Wenig später ließ das CSU-geführte Innenministerium die ihr unterstellte Bundeszentrale die Förderung schließlich einstellen, ohne dies fachlich klar zu begründen.

„Nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ist klar: Unabhängige politische Bildungsarbeit wird jetzt mehr gebraucht denn je“, sagt NGO-Gründerin Cesy Leonard. „Diese willkürlich zu kürzen, ist fahrlässig und falsch. Dagegen klagen wir.“ Die Organisation will mit der Klage erreichen, dass ihr Vorhaben doch noch durchgeführt werden kann. Insgesamt geht es um rund 290.000 Euro.

Bislang unbekannte interne Dokumente aus dem Widerspruchsverfahren werfen nach SZ-Informationen zudem ein neues Licht auf die Affäre. Der Vizepräsident der Bundeszentrale, der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich, machte den Papieren zufolge in einer E-Mail klar, wie er das Vorgehen einstuft: „Letztendlich eine politische Entscheidung“, schrieb er am 26. Mai dieses Jahres.

E-Mail offenbart Zweifel

Eine E-Mail von Rechtsexperten der Bundeszentrale offenbart interne Zweifel an der Rechtmäßigkeit des eigenen Vorgehens. In einer E-Mail aus dem April heißt es, „es liegen weder inhaltliche noch zuwendungsrechtliche noch rechtliche Gründe für eine Ablehnung des Widerspruchs vor“. Eine Klage dagegen habe „sehr hohe Aussicht auf Erfolg“.

Die Bundeszentrale wollte die Angaben am Montag nicht kommentieren. Sie gebe generell keine Auskunft zu laufenden gerichtlichen Verfahren, antwortete ein Sprecher auf SZ-Fragen.

Die Radikalen Töchter waren 2019 als NGO zur Demokratieförderung gegründet worden. Seither hat es mehr als gemeinnütziges Projekt gut 400 Workshops in Schulen, Jugendzentren oder kulturellen Zentren angeboten.

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