Union und SPD haben sich endgültig auf die Einführung einer Zuckersteuer und auch bei der geplanten Pflegekommission geeinigt. Der Kompromiss zur Zuckersteuer sehe eine zweistufige Steuer sowie Ausnahmen für kleinere Hersteller vor, heißt es in einer Vorlage für die Kabinettssitzung am Mittwoch, die WELT vorliegt. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. Aus dieser geht auch hervor, dass die Koalitionspartner ihren Streit über den Arbeitsauftrag für die geplante Pflegekommission beigelegt haben.

Bei der Zuckersteuer soll den Angaben zufolge ab Juli kommenden Jahres auf zuckergesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab fünf Gramm pro hundert Milliliter ein Steuersatz von 26 Cent pro Liter erhoben werden. Ab acht Gramm solle ein Satz von 32 Cent gelten.

„Die Bundesregierung hat sich auf eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Umsetzung der vereinbarten Zuckergetränkesteuer geeinigt. Sie soll morgen im Kabinett beschlossen werden“, verlautete am Abend aus dem Bundesfinanzministerium.

Für Hersteller, die weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke pro Jahr produzieren, soll die Steuer nicht gelten. 2027 solle die Steuer dem Bund 690 Millionen Euro einbringen. Für 2028 seien 925 Millionen Euro eingeplant, danach jeweils rund 880 Millionen Euro.

Die geplante „Pflegestrukturkommission“ soll sich auf Wunsch der SPD auch mit einer „Begrenzung“ der stark steigenden Eigenanteile in Pflegeheimen beschäftigen. Es handele sich aber lediglich um einen Prüfauftrag. Der von der SPD genutzte Begriff eines „Pflegedeckels“ werde in der Vorlage von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) nicht genannt.

Auf drei Seiten beschreibt der Entwurf demnach den „Arbeitsauftrag mit Zeitplan“ der Pflegestrukturkommission. Im September hatte die Koalition nach Verhandlungen bis kurz vor dem Kabinettstermin erste Schritte auf den Weg gebracht; das Gesetz soll vor allem die Pflegefinanzen kurzfristig stabil halten. Geplant ist etwa ein Anstieg der Beitragssätze für Kinderlose zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte. Die Kommission soll eine zweite, weit größere Strukturreform vorbereiten.

Eigenanteile sollen begrenzt werden

Beauftragt werden sollen die Experten damit, „konkrete, umsetzbare Vorschläge zur kurz-, mittel- und langfristigen, nachhaltigen Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung“ vorzulegen. Das Ziel soll laut Regierungsentwurf „eine gute Balance zwischen Eigenvorsorge und solidarischer Absicherung“ sein. Die Pflegefinanzen stehen unter anderem wegen des immer stärkeren Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen unter Druck.

Eine Begrenzung der Eigenanteile soll geprüft werden – ebenso eine Ergänzung durch Kapitaldeckungselemente in der Pflege. Dies erinnert an die geplante Kapitalsäule in der Rentenversicherung. Auch in Zukunft sollen die Menschen über „eine angemessene Teilabsicherung für den Pflegefall“ verfügen, heißt es. Eine Vollabsicherung für den Pflegefall ist damit weiter nicht vorgesehen. Jüngere Generationen sollen mit der Finanzierung „nicht überfordert“ werden. Zusätzliche private Absicherung soll möglichst „attraktiver“ werden.

13 Experten in Pflegekommission

Die Kommission soll dem Bericht zufolge auch die Forderung der SPD prüfen, Privatversicherte zur Finanzierung der gesetzlichen Pflege heranzuziehen. Die Formulierung dafür sei in der Kabinettsvorlage allerdings sehr allgemein gehalten: „Die Kommission wird Modelle für verfassungskonforme soziale Ausgleichsmechanismen prüfen und Vorschläge machen“, zitiert das RND. Dazu solle die Kommission Vorschläge „innerhalb und außerhalb des Systems der Pflegeversicherungen“ vorlegen.

Der Kommission sollen den Angaben zufolge insgesamt 13 Experten angehören. Den Vorsitz sollten der frühere Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, Georg Cremer, sowie die Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen (KHSB) in Berlin, Gabriele Kuhn-Zuber, übernehmen.

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