• Peter Fitzek und weitere Verdächtige festgenommen
  • Schwerpunkt der Razzia in Sachsen
  • Sachsen-Anhalt: Wohnhaus in Wittenberg durchsucht
  • 100 Beamte in Thüringen beteiligt

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat den Verein "Königreich Deutschland" verboten. Wie der CSU-Politiker erklärte, wurde damit die "größte Vereinigung" der "seit Jahren wachsenden Szene" der "sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter" verboten. Die Mitglieder der Vereinigung hätten einen "Gegenstaat" geschaffen, "wirtschaftskriminelle Strukturen" aufgebaut und das "Gewaltmonopol der Bundesrepublik" untergraben, so Dobrindt.

Das Bundesinnenministerium erklärte: "Zweck und Tätigkeit des Vereins laufen den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung."

Peter Fitzek und weitere Verdächtige festgenommen

Peter Fitzek, Gründer des Vereins "Königreich Deutschland".Bildrechte: picture alliance/dpa/Hendrik Schmidt

Die Bundesanwaltschaft hat unterdessen vier mutmaßliche Rädelsführer des "Königreichs Deutschland" festnehmen lassen, darunter auch Vereinsgründer Peter Fitzek. Wie der Generalbundesanwalt erklärte, verfügte Fitzek gemäß der "Verfassung" des Königreichs als sogenannter "Oberster Souverän" über die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Bereichen. "Er bestimmte die ideologische Ausrichtung und erließ eigene Gesetze".

Zwei der Festnahmen erfolgten der Bundesanwaltschaft zufolge im Landkreis Mittelsachsen, je eine weitere in Brandenburg und Rheinland-Pfalz. Die vier festgenommenen Deutschen seien 37, 38, 46 und 59 Jahre alt. Sie sollen am Dienstag und Mittwoch einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt werden, der über eine mögliche Untersuchungshaft entscheiden soll. 

Durchsuchungen in sieben Bundesländern

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums durchsuchten Einsatzkräfte der Polizei seit den frühen Morgenstunden von dem "Königreich Deutschland" genutzte Gebäude sowie Wohnungen führender Mitglieder in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Ziel der bundesweiten Einsätze sei es, "Vereinsvermögen zu beschlagnahmen und weitere Beweismittel für die verfassungsfeindlichen Ziele und Aktivitäten des Vereins sicherzustellen".

Schwerpunkt der Razzia in Sachsen

Polizeibeamte durchsuchen ein Objekt im sächsischen Halsbrücke.Bildrechte: picture alliance/dpa | Tobias Junghannß

Ein Schwerpunkt der "bundesweiten Exekutivmaßnahmen" gegen das "Königreich Deutschland" liegt in Sachsen. Dort werden nach Angaben des Landeskriminalamtes (LKA) Wohn- und Geschäftsräume in den Landkreisen Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie in Dresden und Leipzig durchsucht. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte, die Strategie der "behördenübergreifenden Nadelstiche" habe dazu geführt, "den selbsternannten König von Deutschland schachmatt zu setzen".

Sachsen-Anhalt: Wohnhaus in Wittenberg durchsucht

Die Ursprünge des "Königreichs Deutschland" liegen in Sachsen-Anhalt. Dort wird nach Angaben des LKA seit dem Morgen ein Wohnhaus in Wittenberg durchsucht. Dabei seien Bargeld, Speichermedien und diverse Dokumente sichergestellt worden. Landesinnenministerin Tamara Zieschang begrüßte ihren Worten zufolge das Verbot einer "besonders gefährlichen Gruppierung der Reichsbürgerszene". Die Organisation habe versucht, einen Fantasiestaat mit monarchischer Ordnung außerhalb des Grundgesetzes zu etablieren – unter anderem durch illegale Bank- und Versicherungsgeschäfte, so die CDU-Politikerin.

100 Beamte in Thüringen beteiligt

Polizisten durchsuchen ein Gebäude im thüringischgen Gera. Bildrechte: picture alliance/dpa | Bodo Schackow

In Thüringen sind nach Angaben des dortigen LKA seit dem Morgen etwa 100 Beamte von Landesverwaltungsamt, Landeskriminalamt und Bereitschaftspolizei im Einsatz. Zuvor hatte das Bundesinnenministerium auf Nachfrage von MDR THÜRINGEN von Einsätzen im sogenannten "Käseturm" Gera und in Jena gesprochen. Festnahmen seien in Thüringen nicht geplant, hieß es.

Auch zahlreiche Teilorganistionen betroffen

Von dem Vereinsverbot sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums auch zahlreiche Teilorganisationen betroffen. Das Vereinsverbot sei das Ergebnis einer engen Kooperation mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, weiteren Bundesbehörden und den Ländern. Im Vorfeld führten alle beteiligten Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden demnach umfangreiche Ermittlungen und gemeinsame Auswertungen durch, wie das Innenministerium weiter mitteilte.

dpa/AFP/MDR (dni)

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.