- Peter Fitzek und weitere Verdächtige festgenommen
- Durchsuchungen auch in Mitteldeutschland
- Auch zahlreiche Teilorganistionen betroffen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat den Verein "Königreich Deutschland" verboten. Wie der CSU-Politiker erklärte, wurde damit die "größte Vereinigung" der "seit Jahren wachsenden Szene" der "sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter" verboten. Die Mitglieder der Vereinigung hätten einen "Gegenstaat" geschaffen, "wirtschaftskriminelle Strukturen" aufgebaut und das "Gewaltmonopol der Bundesrepublik" untergraben, so Dobrindt.
Das Bundesinnenministerium erklärte: "Zweck und Tätigkeit des Vereins laufen den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung."
Peter Fitzek und weitere Verdächtige festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat unterdessen vier mutmaßliche Rädelsführer des "Königreichs Deutschland" festnehmen lassen, darunter Vereinsgründer Peter Fitzek. Zwei der Festnahmen erfolgten demnach im Landkreis Mittelsachsen, je eine weitere in Brandenburg und Rheinland-Pfalz. Die vier festgenommenen Deutschen seien 37, 38, 46 und 59 Jahre alt. Sie sollen einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt werden, der über eine mögliche Untersuchungshaft entscheiden soll.
Durchsuchungen auch in Mitteldeutschland
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums durchsuchten Einsatzkräfte der Polizei seit den frühen Morgenstunden von dem Verein genutzte Gebäude sowie Wohnungen führender Mitglieder in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die Ursprünge des "Königreichs Deutschland" liegen in Sachsen-Anhalt.
Wie MDR THÜRINGEN unter Berufung auf das Bundesinnenministerium berichtete, gab es in Thüringen Einsätze in Gera und Jena. In Sachsen wurden nach Angaben des dortigen Landeskriminalamtes Wohn- und Geschäftsräume in den Landkreisen Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie in Dresden und Leipzig durchsucht.
Ziel der bundesweiten Einsätze ist es nach Angaben des Bundesinnenministeriums, "Vereinsvermögen zu beschlagnahmen und weitere Beweismittel für die verfassungsfeindlichen Ziele und Aktivitäten des Vereins sicherzustellen".
Auch zahlreiche Teilorganistionen betroffen
Von dem Vereinsverbot sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums auch zahlreiche Teilorganisationen betroffen. Das Vereinsverbot sei das Ergebnis einer engen Kooperation mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, weiteren Bundesbehörden und den Ländern. Im Vorfeld führten alle beteiligten Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden demnach umfangreiche Ermittlungen und gemeinsame Auswertungen durch, wie das Innenministerium weiter mitteilte.
dpa/AFP/MDR (dni)
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