Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass vier propalästinensische Aktivisten Deutschland vorerst nicht verlassen müssen. Das Land Berlin hatte ihnen die Abschiebung oder Ausweisung angedroht, weil sie sie bei einer Demonstration einen Hörsaal der Freien Universität verwüstet und Uni-Mitarbeiter bedroht hatten.
Bereits am 10. April und am 6. Mai hatte das Gericht in ersten Eilverfahren den Beschwerden eines Mannes und einer Frau aus Irland stattgegeben. Sie dürfen nicht abgeschoben werden, bis über ihre Klage in der Hauptsache entschieden ist. Nun ging es um eine Polin, der ebenfalls die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen werden sollten. Und um einen US-Bürger, der ausgewiesen werden sollte.
Die Senatsinnenverwaltung argumentiert, von den Personen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit Deutschlands aus. Im Oktober hatten Vermummte das Präsidiumsgebäude der Freien Universität (FU) Berlin gestürmt. Sie bedrohten Beschäftigte mit Äxten, Sägen, Brecheisen und Knüppeln. Nach Schätzung der Hochschule entstand ein Schaden von mehr als 100.000 Euro.
Zu dem US-Bürger stellte das Gericht fest, es gebe keine Vorstrafen und eine Handlung als Täter sei nicht klar, ebenso wenig, ob die Person der gewalttätigen Gruppe der propalästinensischen Szene als festes Mitglied angehöre. Auch bei der Polin seien die Voraussetzungen für eine Abschiebung nicht gegeben. Viele Ermittlungen der Polizei würden noch laufen.
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