Verfassungsrechtler Udo Di Fabio, 72, ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn. Er war von Dezember 1999 bis Dezember 2011 Richter am Bundesverfassungsgericht.

WELT: Herr Di Fabio, die Linke hat in Berlin die Wahl klar gewonnen, wesentlich mit dem Thema Enteignung. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik soll Artikel 15 des Grundgesetzes (GG) zur Vergesellschaftung herangezogen werden.

Udo Di Fabio: Ich habe ihn einmal „totes Holz im Garten der Grundrechte“ genannt: Er wurde nie angewandt und passt nicht richtig zum System des Grundgesetzes. Wenn der Staat in großem Umfang anfinge, Wirtschaftsbereiche, die traditionell frei waren, in seine Regie zu überführen, erzeugte das eine Spannungslage. Kommunale Eigenwirtschaft ist verfassungsrechtlich kein Problem, wenn der Markt aber allmählich durch immer stärkere politische Lenkung und Sozialisierung ersetzt würde, widerspräche das der grundrechtlichen Werteordnung.

WELT: Wie viel davon ist politisches Wunschdenken, was kann am Ende rechtlich Bestand haben?

Di Fabio: Die Pläne müssen zwei Klippen nehmen. Erstens das Ob: Ist die Vergesellschaftung von Mietwohnungen überhaupt von Artikel 15 GG erfasst? Das ist rechtlich umstritten. Zweitens das Wie: Die Entschädigung muss angemessen sein, und das ist sie nach meinem Verständnis in der Nähe des Marktwerts. Politisch wird man ohnehin fragen, welchem Zweck das dienen soll. Berlin müsste viel Geld bezahlen, bei hohen Zinsen am Anleihenmarkt finanzieren, die Bestände instand halten und hätte damit doch keine neue Wohnung gebaut. Investoren wären abgeschreckt. Als Konzept zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums scheint mir das unverständlich.

WELT: Wenn das Versprechen nicht eingelöst wird, sind die Wähler enttäuscht. Und das in einer Zeit, in der die Politik dramatisch an Vertrauen verloren hat.

Di Fabio: Das bereitet mir Sorgen. Wenn die Miete über 50 Prozent des Einkommens liegt, kann das auch für Haushalte mittlerer Kraft einschneidende Konsequenzen haben. Wenn man einen klar erkennbaren sozialen Bedarf mit ersichtlich ungeeigneten Mitteln erfüllen will, nur weil es in manchen Schichten populär klingt, gefährdet man im Ergebnis die Stabilität der Demokratie: Erst werden Erwartungen enttäuscht, dann das Vertrauen in demokratische Institutionen. Der soziale Wohnungsbau hat in den 60er- und 70er-Jahren Engpässe beseitigt. Man sollte den Markt nicht als Feind betrachten, sondern als Partner, den man für öffentliche Zwecke mobilisieren kann.

WELT: Die Bundesregierung erwägt, mit einem Bundesgesetz der Vergesellschaftung einen Riegel vorzuschieben. Könnte sie die Berliner Vorhaben denn stoppen?

Di Fabio: Das Mietrecht ist grundsätzlich Bundesrecht, deswegen ist bei der letzten rot-rot-grünen Regierung in Berlin der Mietendeckel vom Verfassungsgericht gestoppt worden. Vergesellschaftung ist bislang im Bundesrecht kein Thema, deswegen haben hier die Länder Spielraum. Nicht so sehr das einfache Verbot, sondern positive Vorgaben für die Förderung von Wohnraum mit marktwirtschaftlichen und kommunalen Instrumenten, könnten diesen Spielraum verengen.

WELT: Rot-Grün-Rot will zudem allen Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler und Landesebene geben, ausdrücklich auch Ausländern. Teilhabe dürfe in Berlin „niemals eine Frage des Passes sein“. Gibt das Grundgesetz das her?

Di Fabio: Auf kommunaler Ebene kann man ein Ausländerwahlrecht einführen. Auf Landesebene, im Staatsbereich von Bund und Ländern, geht das nicht. Hier wählt das deutsche Volk beziehungsweise die Teilvölker der Länder, und dazu muss man Deutscher sein.

WELT: Die Linkspartei hat sich zuletzt radikalisiert. Müsste bei extremistischen Tendenzen gleichermaßen auf AfD und Linke geschaut werden?

Di Fabio: Radikale Konzepte sind an sich noch kein Anlass für die Überwachung durch den Verfassungsschutz. Politischer Extremismus ist die Gefahr. Da muss nach allen Seiten geschaut werden. Extremist ist, wer politische Ziele, gleich welcher Art, mit Gewalt und Rechtsbruch durchsetzen will. Wer zwar auf Gewalt verzichtet, aber in seiner Stoßrichtung aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, kann ebenfalls als Extremist überwacht werden. Das gilt nicht für jemanden, der nur einzelne verfassungswidrige Positionen vertritt. Wer vergesellschaften will, wo das verfassungsrechtlich nicht erlaubt ist, wird deshalb noch kein Verfassungsfeind. Wer Privateigentum und Wirtschaftsfreiheit generell beseitigen will, dagegen schon.

WELT: In Sachsen-Anhalt hat die politische Mitte ihre Mehrheit verloren, auch bundesweit geht der Umfragetrend in diese Richtung. Überlebt unser System, wenn Links- und Rechtsaußen die Mehrheit haben?

Di Fabio: Ich wünschte, ich könnte das klar beantworten. Ränder sind normalerweise klein. Wenn BSW und AfD in Sachsen-Anhalt zusammen rund 50 Prozent der Stimmen erzielen, wird das Bild vom Rand schwierig. Man sieht, dass man mit radikalen Konzepten offenbar erfolgreich sein kann, das ist alarmierend. Deutschland ist als Stabilitätsanker der EU von weltweiter Bedeutung. Solange Wähler protestierten, weil wir manche Themen in der Debatte abgewürgt haben, war das legitimer demokratischer Protest. Aber an die Protesterzählung glaube ich so wie bisher nicht mehr. Die Stimmen nach links und rechts außen sind nicht mehr nur Protest, sondern auch ein antiwestliches Ressentiment. Das ist gefährlich, weil es anfängt, diese Gesellschaft zu verändern.

Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio hält das von einer möglichen rot-rot-grünen Regierung in Berlin geplante Ausländerwahlrecht auf Landesebene für verfassungswidrig. „Hier wählt das deutsche Volk“, sagt Di Fabio im WELT Talk Spezial mit WELT-Chefredakteur Helge Fuhst.

WELT: In der Debatte ist inzwischen von den „demokratischen Parteien“ in Abgrenzung zur AfD die Rede. Ist die begründet?

Di Fabio: Ich verstehe, dass man einen Gegner mit gefährlichen Positionen für undemokratisch hält, die Ränder liefern dafür Belege. Klug ist der Sprachgebrauch allerdings nicht. Wenn man nicht die Positionen angreift, sondern eine Partei pauschal für undemokratisch erklärt, empfinden ihre Wähler das als Angriff auf ihr demokratisches Votum. Welchen Effekt außer weiterer Verfeindlichung soll das haben?

WELT: Verteidigungsminister Pistorius (SPD) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Özdemir (Grüne) werben für ein AfD-Verbotsverfahren, Hendrik Wüst (CDU) zumindest für eine Arbeitsgruppe. Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten eines solchen Verbotsverfahrens ein?

Di Fabio: Ich bin da eher skeptisch. Die Erfolgsaussichten sind schwer zu beurteilen, weil vieles eine Tatfrage ist: Will die AfD eine harte Migrationspolitik, oder ist völkischer Rassismus ihr wahres Programm? Die Antragsteller – Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat – müssen nicht nur die Erfolgsaussichten abwägen, sondern auch die politische Opportunität: Wie lange dauert das Verfahren, welche Wahlen und Regierungsbildungen stehen an? Was geschieht nach einem Verbot? Was wäre, wenn Karlsruhe kein Verbot ausspricht? Dann hätte die AfD, die allein mit ihrer Russland-Nähe gefährliche Züge aufweist, so etwas wie ein TÜV-Siegel und könnte sich weiter radikalisieren.

WELT: Sie waren Richter am Bundesverfassungsgericht während des ersten NPD‑Verbotsverfahrens. Gibt es Parallelen?

Di Fabio: Die NPD war eine klar antisemitische, antidemokratische Formation in der geistigen Nachfolge der NSDAP. Bei der AfD finden sich Belege, dass einzelne Mitglieder Tendenzen oder Sympathien in Richtung Nationalsozialismus haben. Doch dass die Partei dadurch schon insgesamt geprägt ist wie die NPD, sehe ich nicht, oder noch nicht.

WELT: Die anderen Parteien haben in den vergangenen Jahren versucht, die AfD aus den politischen Entscheidungsprozessen rauszuhalten. In Sachsen-Anhalt könnte bald ein AfD-Politiker Ministerpräsident werden. Muss man jetzt den Umgang mit der AfD überdenken?

Di Fabio: Das muss man differenzieren. Das Bundesverfassungsgericht betont bei Ausschussvorsitzen die Freiheit der Abgeordnetenwahl, einen Proporzanspruch gibt es hier nicht. Bei Gremien mit Verwaltungsfunktion, etwa einem Präsidium, halte ich einen Ausschluss für nicht unproblematisch. Wenn ein Ministerpräsident gewählt ist, ist er gewählt. Dann muss man ihn zunächst gewähren lassen. Das ist Demokratie. Bei möglichem Rechtsbruch gibt es genügend Mittel, in Karlsruhe zu klagen. Der Bundeszwang ist Ultima Ratio und nur bei fortgesetztem Rechtsbruch denkbar.

WELT: Sie waren viele Jahre Richter am Bundesverfassungsgericht. Die Richter werden mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt, weshalb die Parteien der Mitte ihre Kandidaten vorher absprechen. Doch haben die Parteien der Mitte keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr im Bundestag. Kann man die AfD oder auch die Linkspartei dauerhaft davon ausschließen, einen Richter am Bundesverfassungsgericht zu ernennen?

Di Fabio: Wenn der Bundestag die Zwei-Drittel-Mehrheit ohne Linkspartei und AfD nicht mehr zustande bringt, kann der Bundesrat einspringen. Aber es dürfte eine Frage der Zeit sein, bis es auch dort keine Mehrheiten der Parteien der Mitte gibt. Man kann überlegen, das System zu ändern, sodass in Zukunft eine einfache Mehrheit reicht, doch wer weiß schon, welche einfachen Mehrheiten in Zukunft zustande kommen. Am Ende kann man die Richterwahl vor negativen politischen Entwicklungen vermutlich nicht dauerhaft immunisieren.

WELT: Laut Umfragen traut die Mehrheit der Deutschen keiner einzigen Partei mehr zu, die Probleme des Landes zu lösen. Ist das eine Phase der Schwäche, oder steckt Deutschland in einer institutionellen Krise?

Di Fabio: Ich glaube, es ist eine Krise der politischen Richtungsentscheidung. Die Welt hat sich verändert: Russland führt unbeirrt seinen brutalen Krieg gegen die Ukraine, China flankiert das Ganze. Wir haben es mit echter Feindschaft gegenüber den westlichen Demokratien zu tun. Der Glaube, dass offene Handelsbeziehungen die Welt in eine friedliche Phase der Kooperation führen, ist erschüttert. Die bisherige Politik war nicht einfach falsch, sie war auf eine andere Matrix ausgerichtet. Wenn sich die Matrix ändert, muss man die Politik ändern. Die Notwendigkeit zur Veränderung liegt auf der Hand, aber es ist außergewöhnlich schwer, weil beispielsweise unsere Sozialsysteme, die jeweils gute Gründe haben, in der Summe nicht mehr im Verhältnis zur Wirtschaftskraft stehen.

WELT: Zurzeit überbrückt man diese Phase mit Schulden.

Di Fabio: Eine Zeit lang ja. Aber die Renditen für Staatsanleihen steigen, damit ist dieser Weg schneller zu Ende, als man denkt. Die Menschen spüren, dass etwas geschehen muss. Aber seien wir ehrlich: Wir sind alle Besitzstandswahrer. Beim anderen soll etwas geschehen, aber wenn wir selbst etwas einbüßen, werden wir nervös. Das ist eine fast schizophrene Situation. Die Politik soll beides bedienen: die Notwendigkeit der Strukturreform und das Bedürfnis des Bewahrenwollens.

WELT: Wir haben viel über die Herausforderungen und negative Entwicklungen gesprochen. Gibt es etwas, das Ihnen und uns Zuversicht geben könnte?

Di Fabio: Zwei Dinge. Unsere Wirtschaft könnte trotz Reformbedarf stärker sein, als es die Rahmendaten vermuten lassen: Deutschland hat einen starken Mittelstand mit Hidden Champions. Wir verlieren industrielle Arbeitsplätze, das ist besorgniserregend. Doch neue könnten entstehen, etwa durch die Adaption von KI in Hardware. Wenn sichtbar wird, dass Wachstum nicht nur durch Staatsverschuldung entsteht, sondern weil die Wirtschaft wieder Tritt fasst, könnte sich die Stimmung verbessern. Und: Der politische Prozess ist verkantet, aber Krisen können Persönlichkeiten nach oben bringen, die Charisma und eine kluge Politik der Mitte verbinden. Ich glaube an die Offenheit und Lernfähigkeit des demokratischen Systems.

Helge Fuhst ist Vorsitzender der Chefredaktionen der Premium-Gruppe (WELT, „Politico“ und „Business Insider“).

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.