Die Linke-Abgeordnete Hendrikje Klein ist zur Präsidentin des Berliner Abgeordnetenhauses gewählt worden. Bei der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Parlaments am Donnerstag stimmten 98 der 149 anwesenden Abgeordneten für die 46-Jährige. Es gab 42 Gegenstimmen und neun Enthaltungen. Gegenkandidaten gab es keine.

Der Linken stand gemäß der parlamentarischen Tradition als Wahlsiegerin das Vorschlagsrecht für die Präsidentin zu. Die Partei erreichte bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September mit 25,7 Prozent die meisten Stimmen. Sie strebt eine Koalition mit Grünen und SPD an. Am 17. Oktober wurden die Sondierungsgespräche abgeschlossen.

Geplant ist nach derzeitigem Stand, im November mit Koalitionsverhandlungen zu beginnen. Ein Parteitag der Linken muss das am Samstag noch billigen.

Eine Aufgabe der Parlamentspräsidentin ist es, Sitzungen des Abgeordnetenhauses zu leiten. Auch im mehrköpfigen Präsidium und im Ältestenrat hat sie den Vorsitz. Sie übt außerdem das Hausrecht und die Polizeigewalt im Parlament aus und vertritt es nach außen.

Gewählt wurde Klein für die Dauer der fünfjährigen Wahlperiode. Sie hatte sich zuvor in den Fraktionen vorgestellt. Bei der geheimen Wahl im Plenum erhielt sie offensichtlich nicht nur Stimmen aus dem rot-grün-roten Lager.

AfD-Kandidat für Vize-Posten im Abgeordnetenhaus scheitert

Der AfD-Kandidat für den Posten des Vizepräsidenten des Abgeordnetenhauses, Martin Trefzer, ist bei der Wahl im Plenum durchgefallen. Trefzer erhielt in geheimer Abstimmung bei der konstituierenden Sitzung des Parlaments bei 149 abgegebenen Stimmen nur 40 Ja-Stimmen. Seine Fraktion zählt 29 Abgeordnete.

Martin Trefzer (AfD)

Die CDU-Kandidatin für den Vize-Posten, Cornelia Seibeld, bekam dagegen eine Mehrheit. Für sie stimmten 109 Abgeordnete bei 33 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme. Seibeld wirkte in der abgelaufenen Legislaturperiode seit 2023 als Präsidentin des Abgeordnetenhauses.

Cornelia Seibeld 2025 bei einer Sitzung in Berlin

Die beiden Vizepräsidenten des Abgeordnetenhauses werden laut Geschäftsordnung von der zweit- und der drittstärksten Fraktion nominiert, also von CDU und AfD. Einer der beiden Posten bleibt vorerst vakant.

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