Am Freitagabend erklärte Jaroslaw Kaczynski vor dem Verfassungsgericht in Warschau, Polen sei ein Polizeistaat geworden. Von dort führe ein direkter Weg zum Autoritarismus und Totalitarismus. Der mächtige Chef der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) bezog sich damit auf die Polizeipräsenz vor dem Gerichtsgebäude. Er forderte Staatspräsident Karol Nawrocki auf, nach Polen zurückzukehren. Die Präsidentenmaschine war zu dem Zeitpunkt auf dem Weg in den Senegal, doch sie änderte den Kurs.

Wenige Stunden später verschaffte sich Nawrocki Zutritt zum Gerichtsgebäude. Am Samstag hieß es in seiner offiziellen Erklärung: „Angesichts der Bedrohung der inneren Sicherheit der Republik Polen berufe ich für heute dringende Konsultationen unter Beteiligung von Vertretern der parlamentarischen Kräfte ein, um die politische Lage zu stabilisieren und die verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen.“ Demonstranten warfen Ministerpräsident Donald Tusk und dessen Regierung einen Angriff auf die Verfassung und Justiz des Landes vor und skandierten Parolen wie: „Stellt die Regierung vor’s Gericht“ und „Lang lebe der Präsident“.

Die Treffen von Präsident Nawrocki mit Vertretern von im Parlament vertretenen Parteien hat am Nachmittag begonnen. Unklar ist bisher, welche Mitglieder aus Tusks Partei dazukommen werden. Nach bislang unbestätigten Informationen des Sender TVP wollte die Partei von Donald Tusk gar nicht an den Gesprächen teilnehmen.

Karten von der geänderten Flugroute der Präsidentenmaschine werden vielen Polen von dieser Warschauer Chaosnacht in Erinnerung bleiben. Ein anderes Bild, das sich ihnen einbrennen dürfte, ist das von Bogdan Swieczkowski, als er versuchte, auf das Gelände des Gerichts zu gelangen. Denn für die PiS und ihre Anhänger ist Swieczkowski nach wie vor der Gerichtspräsident, für Polens Regierung ist er das seit dem 30. Oktober nicht mehr.

Am Freitag wurden Swieczkowski und dessen Stellvertreter Bartlomiej Sochanski von Richterin Anna Korwin-Piotrowska durch eine einstweilige Anordnung ihrer Pflichten entbunden. Korwin-Piotrowska beruft sich darauf, die dienstälteste Richterin am Verfassungsgericht zu sein. Es gelte außerdem Artikel 130 des Gesetzes über die Organisation der allgemeinen Gerichte. Das ist allerdings juristisch umstritten.

Seit Wochen harren aufgebrachte Menschenmengen vor dem Gericht aus. PiS-Politiker und Sympathisanten der Partei sind seit Freitagabend auf den Straßen Warschaus unterwegs und behaupten in Sozialen Netzwerken, es habe in Polen einen „Coup“ seitens der Regierung gegen das höchste Gericht des Landes gegeben.

Das Verfassungsgericht steht im Zentrum der sogenannten Justizreform der PiS, angestoßen durch Entscheidungen von Nawrockis Vorgänger Andrzej Duda im Jahr 2015. Duda weigerte sich seinerzeit, Richtern, die zuvor vom polnischen Parlament gewählt worden waren, den Eid abzunehmen, und verhinderte so, dass sie ihre Ämter antreten konnten. Das nach den Parlamentswahlen im selben Jahr neu besetzte Parlament wählte schließlich fünf andere Richter für das aus 15 Richtern bestehende Verfassungsgericht, die dann umgehend von Duda akzeptiert wurden. Das ist der Ursprung der polnischen Verfassungskrise, die bis heute anhält.

Die Frage ist, ob aus Unrecht Recht folgen kann und inwieweit heute in einem unrechtmäßigen System von rechtmäßigen oder unrechtmäßigen Entscheidungen gesprochen werden kann.

Nach Dudas Entscheidung begann die PiS-Regierung, das Oberste Gericht und den Landesjustizrat umzubauen. Das Verfassungsgericht besetzte sie mit Loyalisten. Zwischen Warschau auf der einen Seite und der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf der anderen brach ein Dauerkonflikt aus; EU-Milliarden für Polen wurden zurückgehalten, Polens Justiz isolierte sich in der EU, 2021 stellte das polnische Gericht offen den Vorrang von EU-Recht und die Autorität des EuGH infrage, womit es sich aus der europäischen Rechtsordnung schälte.

Im Dezember 2023 trat Tusk sein Amt mit dem Versprechen an, die Justiz in Polen zu „demokratisieren“ – bislang vergebens, auch weil Präsident Nawrocki mithilfe seines Vetos Tusks Reformpolitik nach Kräften blockiert. Die jüngste Eskalation um das Gericht löste er aus, indem er mehrere vom Parlament gewählte Richter seit März dieses Jahres nicht vereidigte – woraufhin eine Vereidigung im Parlament vorgenommen wurde.

Nawrocki wie auch Swieczkowski erkannten diesen Vorgang nicht an. Richterin Korwin-Piotrowska, die ebenfalls nicht von Nawrocki vereidigt wurde, stemmte sich gegen Swieczkowski – gestützt von Tusk und Justizminister Waldemar Zurek. Derweil ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an, die gewählten Richter nicht an der Ausübung ihrer Pflichten zu hindern.

Der Fall zeigt, wie kompromittiert das Justizwesen in Polen ist. Eine „Reform der Reform“ ist ein Vorgang ohne Vorbild in Europa. Tusk hat das Problem, geltendes Recht brechen zu müssen, um einen Zustand von Rechtsstaatlichkeit herzustellen. Zusätzlich hat er es jetzt auch noch mit einer Opposition zu tun, die ihm deswegen einen „Staatsstreich“ vorwirft.

Philipp Fritz berichtet im Auftrag von WELT seit 2018 als freier Korrespondent in Warschau über Ost- und Mitteleuropa.

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