Die Bundesregierung will die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten künftig ohne Zustimmung des Bundesrats ermöglichen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Formulierungshilfe des Bundesinnenministeriums für die Koalitionsfraktionen, wie das Bundespresseamt mitteilte. Demnach kann die Bundesregierung diese Einstufung künftig per Rechtsverordnung vornehmen – also ohne Zustimmung des Bundesrats. Hintergrund des Vorhabens ist, dass ähnliche Initiativen in der Vergangenheit im Bundesrat an Ländern mit grüner oder linker Regierungsbeteiligung gescheitert waren.

Fokus zunächst auf Nordafrika und Indien

Ziel der Reform ist es, Asylverfahren für Menschen aus bestimmten Staaten zu beschleunigen und Abschiebungen zu erleichtern. Konkret geht es dem Koalitionsvertrag von Union und SPD zufolge zunächst um Algerien, Marokko, Tunesien und Indien

Möglich wird die Einstufung zusätzlicher Länder per Verordnung, weil sie sich nicht auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl für politisch Verfolgte erstrecken soll, das ohnehin nur sehr wenige Schutzsuchende zugesprochen bekommen. Bei den meisten Asylbewerbern greift der Flüchtlingsschutz oder der sogenannte subsidiäre Schutz für Menschen, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Staatlich gestellter Anwalt soll wegfallen

Außerdem soll laut Kabinettsbeschluss eine Regelung gestrichen werden, nach der Menschen in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam automatisch Anspruch auf einen vom Staat gestellten Rechtsbeistand haben. Diese Vorschrift war während der vergangenen Legislaturperiode auf Drängen der Grünen eingeführt worden. Die Reformpläne müssen noch vom Bundestag beschlossen werden.

dpa (mbe)

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