- Die Bundesregierung hat eine Reform auf den Weg gebracht, die die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten per Verordnung ohne Bundesrats-Zustimmung ermöglichen soll.
- Mit der Änderung sollen Asylverfahren beschleunigt und Abschiebungen erleichtert werden – zunächst für Algerien, Marokko, Tunesien und Indien.
- Zudem soll der automatische Anspruch auf einen staatlich gestellten Anwalt für Menschen in Abschiebehaft gestrichen werden.
- Das Kabinett beschloss außerdem ein Steuerpaket mit Sonderabschreibungen und einer Körperschaftsteuersenkung zur Förderung von Investitionen.
Die Bundesregierung will die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten künftig ohne Zustimmung des Bundesrats ermöglichen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Formulierungshilfe des Bundesinnenministeriums für die Koalitionsfraktionen, wie das Bundespresseamt mitteilte. Demnach kann die Bundesregierung diese Einstufung künftig per Rechtsverordnung vornehmen – also ohne Zustimmung des Bundesrats. Hintergrund des Vorhabens ist, dass ähnliche Initiativen in der Vergangenheit im Bundesrat an Ländern mit grüner oder linker Regierungsbeteiligung gescheitert waren.
Fokus zunächst auf Nordafrika und Indien
Ziel der Reform ist es, Asylverfahren für Menschen aus bestimmten Staaten zu beschleunigen und Abschiebungen zu erleichtern. Konkret geht es dem Koalitionsvertrag von Union und SPD zufolge zunächst um Algerien, Marokko, Tunesien und Indien
Möglich wird die Einstufung zusätzlicher Länder per Verordnung, weil sie sich nicht auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl für politisch Verfolgte erstrecken soll, das ohnehin nur sehr wenige Schutzsuchende zugesprochen bekommen. Bei den meisten Asylbewerbern greift der Flüchtlingsschutz oder der sogenannte subsidiäre Schutz für Menschen, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.
Staatlich gestellter Anwalt soll wegfallen
Außerdem soll laut Kabinettsbeschluss eine Regelung gestrichen werden, nach der Menschen in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam automatisch Anspruch auf einen vom Staat gestellten Rechtsbeistand haben. Diese Vorschrift war während der vergangenen Legislaturperiode auf Drängen der Grünen eingeführt worden. Die Reformpläne müssen noch vom Bundestag beschlossen werden.
Steuerpaket zur Ankurbelung der Wirtschaft
Zudem beschloss die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Förderung von Investitionen. Der von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter dem Titel "Investitionsbooster" vor allem steuerliche Erleichterungen für Unternehmen vor. So sollen Betriebe in den Jahren 2025 bis 2027 Sonderabschreibungen von bis zu 30 Prozent für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen geltend machen können.
Ab 2028 soll der Körperschaftsteuersatz schrittweise von 15 auf 10 Prozent gesenkt werden. Außerdem plant die Regierung, die steuerliche Forschungszulage auszuweiten und eine zusätzliche Sonderabschreibung beim Kauf von Elektrofahrzeugen einzuführen: Unternehmen sollen künftig 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im Jahr des Kaufs steuerlich absetzen können.
dpa (mbe)
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