Bei einem israelischen Militäreinsatz im Gazastreifen sind die Leichen von zwei israelischen Geiseln geborgen worden. Der Kibbuz Nir Oz teilte mit, es handele sich um einen 72-Jährigen und seine 70-jährige Ehefrau.
Die sterblichen Überreste seien in einem gemeinsamen Spezialeinsatz des Militärs und des Inlandsgeheimdienstes Schin Bet im Bereich von Chan Junis im Süden des Küstenstreifens geborgen worden, teilte die Armee mit. Dies sei dank „genauer Geheimdienstinformationen“ möglich gewesen. Die Familie sei nach einer forensischen Identifikation informiert worden.
„Nach mehr als 600 Tagen voller Schmerz und Warten wurden die Leichen von Gadi Chagai und Judy Weinstein Chagai heute Nacht im Rahmen einer Militäroperation in den Staat Israel und nach Nir Oz überführt“, hieß es in der Mitteilung des Kibbuz. „Gadi und Judy werden beerdigt, nachdem sie am 7. Oktober auf den Feldern ihres Heimatortes Nir Oz ermordet und entführt wurden.“
Die Familie sei im Dezember 2023 über ihre Ermordung informiert worden. Das Paar hat nach Medienberichten vier Kinder und sieben Enkelkinder. Die Frau stammte aus Kanada.
Nach israelischen Angaben befinden sich derzeit noch mindestens 20 lebende Geiseln im Gazastreifen. Bei drei weiteren Entführten ist unklar, ob sie noch am Leben sind. Zudem befinden sich die sterblichen Überreste von 33 Verschleppten in dem abgeriegelten Gebiet mit unzähligen unterirdischen Tunnelanlagen.
„Pflicht des Staates, alle Geiseln nach Hause zu bringen“
Das Forum der Geiselfamilien teilte mit: „Die Rückkehr von Judy und Gadi ist schmerzhaft und herzzerreißend, doch sie lindert auch unsere Unsicherheit. Ihre Rückkehr erinnert uns alle daran, dass es die Pflicht des Staates ist, alle Geiseln nach Hause zu bringen, damit wir, die Familien, gemeinsam mit dem gesamten israelischen Volk den Prozess der Heilung und Genesung beginnen können.“
Die Regierung müsse alles Notwendige tun, um eine Einigung mit der islamistischen Hamas zu erzielen, „die die Rückführung aller 56 verbliebenen Geiseln ermöglicht – der Lebenden zur Rehabilitation und der Verstorbenen zur Beerdigung“.
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