Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erwartet von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine schnelle Reaktion auf die Eilentscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. „Für mich ist klar: Der Bundesinnenminister muss nun sehr rasch die von ihm zugesagte Begründung nachliefern“, sagte Hubig dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Es werde sehr schwierig sein, eine Begründung für das Zurückweisen zu liefern, die den Voraussetzungen des EU-Rechts genüge.
„Der Bundesinnenminister hat die Zurückweisungen in eigener Verantwortung angeordnet“, sagte Hubig. Weitere gerichtliche Entscheidungen seien sehr genau zu beobachten. „Und natürlich werden wir dann auch darüber sprechen, ob man mit Blick darauf an den Zurückweisungen von Asylsuchenden festhalten kann“, sagte die SPD-Politikerin.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am 2. Juni in den Fällen von drei Menschen aus Somalia entschieden, dass die von der Bundesregierung forcierte Praxis des Zurückweisens an den Grenzen rechtswidrig ist. Es stützt damit die Argumentation zahlreicher Juristen und Kritiker, dass Deutschland bei Asylgesuchen auch bei Einreisen aus einem sicheren Drittstaat aufgrund des europäischen Dublin-Abkommens zumindest verpflichtet ist, zu prüfen, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist und nicht einfach zurückweisen darf.
Die Bundesregierung will vorläufig an den Zurückweisungen festhalten. Innenminister Dobrindt beruft sich auf die Anwendung von Artikel 72, einer Ausnahmeregel im Europäischen Recht, sowie auf den Schutz der öffentlichen Ordnung. Er strebt nach eigenen Worten eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an.
Aus Hubigs Sicht kann es bis zu einer Klärung durch den Gerichtshof jedoch dauern. Sollten auch nach einer Vorlage der Begründung für das Zurückweisen durch Dobrindt unabhängige deutsche Gerichte weiterhin zu der Auffassung gelangen, dass das Vorgehen rechtswidrig ist, wäre es nach den Worten der Justizministerin „schwer vermittelbar, solange daran festzuhalten, bis auch der Europäische Gerichtshof dazu geurteilt hat“.
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