Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll in den kommenden zwei Jahren auf 14,60 Euro steigen. Das hat die Mindestlohnkommission am Freitag in Berlin bekannt gegeben. Geplant ist ein zweistufiges Modell. Demnach soll die Lohnuntergrenze von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 im Januar 2026 steigen. Ab 2027 sind es dann 14,60 Euro. Die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, sagte, die Entscheidung sei von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern im Gremium einstimmig getroffen worden.

Schönefeld: Tragfähiger Kompromiss

Schönefeld sprach nun von einem tragfähigen Kompromiss, der zwischen den Interessen von Beschäftigten und Unternehmen ausgleiche. Angesichts öffentlicher Erwartungen – etwa nach einem Mindestlohn von 15 Euro, wie ihn die SPD fordert – seien die Gespräche sehr schwierig gewesen. Auch der DGB-Verhandlungsführer Stefan Körzell sprach von "harten Verhandlungen". Arbeitgebervertreter Steffen Kampeter kritisierte den politischen Druck, der in den vergangenen Monaten auf das Gremium ausgeübt worden sei.

SPD drängt auf 15 Euro

Wäre der Kommission kein Beschluss gelungen, hätte der Gesetzgeber eingreifen können. Die SPD, die ab Freitag ihren Bundesparteitag abhält, hatte bereits im Wahlkampf einen Mindestlohn von 15 Euro versprochen. Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD enthält keine konkrete Zielmarke. Dort heißt es lediglich, die Kommission solle sich bei ihrer Entscheidung an der Tarifentwicklung und an 60 Prozent des mittleren Bruttolohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. So könne ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar sein.

Mitteldeutsche Wirtschaft kritisiert SPD-Plan

Arbeitgeber hatten die Pläne der SPD im Vorfeld des Beschlusses. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, bezeichnete 15 Euro als "Lohnpopulismus".

Auch Wirtschaftsverbände aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bezeichneten einen Mindestlohn von 15 Euro als "realitätsfremd". Die drei regionalen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände warnten in einer gemeinsamen Stellungnahme vor einer wachsenden Belastung vor allem kleiner Betriebe im ländlichen Raum. "Wenn die mindestlohngetriebenen Preise in personalintensiven Branchen zu hoch sind, konsumieren die Kunden nicht oder weniger oder greifen im schlimmsten Fall auf Schwarzarbeit zurück", heißt es in dem Papier.

Einführung unter Merkel

Der gesetzliche Mindestlohn war 2015 unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eingeführt worden. Damals wurde er gesetzlich auf 8,50 Euro gesetzt. Und auch im Oktober 2022 stieg der Mindestlohn per Gesetzesänderung – und das deutlich auf zwölf Euro. Das ging auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung zurück und war ein zentrales Wahlversprechen des damaligen Kanzlers Olaf Scholz (SPD).

dpa(mbe)

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