• Die Mietpreisbremse wird bis Ende 2029 verlängert.
  • Der Familiennachzug für Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz wird für zwei Jahre ausgesetzt.

Der Bundesrat hat am Freitag mehrere Gesetzesentwürfe gebilligt, über die der Bundestag in der vergangenen Woche beraten hatte. Die Länderkammer machte unter anderem den Weg frei für milliardenschwere "Investitionsbooster" für Unternehmen. Außerdem wurde die Mietpreisbremse verlängert sowie die Aussetzung des Familiennachzugs gebilligt.

Mietpreisbremse bleibt bestehen

Die geltende Mietpreisbremse wird damit bis Ende 2029 verlängert. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat das entsprechende Gesetz. Ziel ist, den vor allem in Ballungszentren weiterhin angespannten Mietwohnungsmarkt zu entlasten. Ohne Verlängerung der Mietpreisbremse waren für das kommende Jahr deutlich höhere Mietpreise bei der Wiedervermietung von Wohnungen befürchtet worden. Das Gesetz ist Grundlage für Regelungen zur Begrenzung der Mieten in den Ländern.

Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die von den Regierungen der Länder als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt wurde. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.

Die Verlängerung der Mietpreisbremse reicht aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) allein aber nicht aus, um Mieter vor überhöhten Forderungen zu schützen. Hubig kündigte an, dass eine Expertenkommission nach der Sommerpause ihre Arbeit aufnehme, um sich mit weiteren Fragen des Mietrechts zu befassen. Diese solle dann unter anderem Vorschläge für eine Bußgeldregelung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse machen.

Familiennachzug wird ausgesetzt

Darüber hinaus hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition für eine Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten im Grundsatz gebilligt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus, zu denen viele Menschen aus Syrien gehören, für zwei Jahre ihre Kernfamilie nicht mehr zu sich holen können. Das war bisher möglich für minderjährige Kinder und Ehepartner. Im Fall unbegleiteter Minderjähriger können aktuell auch Eltern ein Visum für die Familienzusammenführung in Deutschland erhalten.

Für die Betroffenen bedeutet das: Entweder die Familie bleibt noch lange getrennt oder das Familienmitglied, das in Deutschland lebt, reist aus, um an einem anderen Ort mit den Angehörigen zusammen sein zu können. Bislang war der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auf 1.000 Menschen pro Monat begrenzt gewesen.

Zudem wird mit dem neuen Gesetz im Aufenthaltsrecht wieder als Ziel eine Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland verankert.

AFP/dpa (jst)

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